Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg

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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Aufnahmevoraussetzungen

Wenn Sie ReNo-Fachangestellte/r werden wollen, müssen Sie eine Ausbildungskanzlei finden, die mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag abschließt. Einige von Ihnen haben vielleicht schon ein Praktikum beim Anwalt gemacht und eine Ausbildung vereinbart. Die meisten von Ihnen werden aber noch keine Kontakte zu Anwälten haben.

Die örtlichen Agenturen für Arbeit informieren Sie gern über die gemeldeten Ausbildungsplätze. Sie können sich auch an die Ausbildungsdezernentin der Rechtsanwalts- und Notarkammer, Frau Seegraef, wenden. Dort werden Ihnen die Kanzleien, die üblicherweise ausbilden, genannt. Wenn Sie sich z.B. anhand der "Gelben Seiten" oder des Internet über die Adressen der zugelassenen Anwälte informiert haben, können Sie sich auch mit Ihren Bewerbungsunterlagen persönlich vorstellen. Dies ist oft erfolgreich.

Der Beruf des/r ReNo-Fachangestellten ist sehr abwechslungsreich und anspruchsvoll. Sie arbeiten in einem Team und haben vielfältige Kontakte: u.a. zu Gerichten und vor allem zu Mandanten. Diese haben in der Regel Probleme: Streit mit dem Mieter/Vermieter, Streit mit dem Nachbarn, Ärger mit der Kriminal- oder Verkehrspolizei, Ehestreit, Kunden, die nicht zahlen und vieles mehr. Sie sind häufig der erste Ansprechpartner dieser Mandanten, sei es am Telefon oder in der Kanzlei. Deshalb sollten Sie zuhören können, freundlich und geduldig mit Menschen umgehen, flexibel und verantwortungsbewusst reagieren und in Stresssituationen einen kühlen Kopf behalten.

Da Sie als ausgelernte/r ReNo-Fachangestellte/r vieles selbstständig entscheiden und erledigen dürfen, wenn Sie z.B. für das Mahnwesen und oder die Zwangsvollstreckung als Sachbearbeiter/in zuständig sind, müssen Sie bereit sein, sich während der Ausbildung fundierte Rechtskenntnisse anzueignen, diese laufend zu vertiefen und auf dem neusten Stand zu halten.

Wir als Berufskolleg unterstützen Sie beim Lernen. Wir sind für Ihre schulische Ausbildung zuständig, wenn Ihre Ausbildungskanzlei im Kreis Coesfeld liegt.

Organisatorisches:
Anmeldeverfahren

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der zuständigen Kammer zur Eintragung in das Berufausbildungsverzeichnis an. Sie müssen sich im Internet unter der Adresse http://www.schueleranmeldung.de bei dem Berufskolleg Ihrer Wahl anmelden. Das Sekretariat des Berufskollegs teilt dem Ausbildungsbetrieb die Unterrichtstage und den ersten Schultag mit.

Am ersten Schultag werden Sie von Ihrem künftigen Klassenlehrer empfangen und über allgemeine und berufsspezifische Regelungen, die an unserer Schule gelten, informiert.

Schülerausweis

Sie erhalten kurzfristig einen Schülerausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt. Halten sie hierfür ein Passfoto bereit.

Schulbücher, Fahrtkosten

Ein schöner Nebeneffekt der Ausbildung ist die Ausbildungsvergütung, die sie erhalten.Deshalb ist die Lernmittelfreiheit für Auszubildende weggefallen. Im Klartext heißt das: Sie müssen die Schulbücher selbst bezahlen. Ebenso sind die Fahrten zum Berufskolleg von Ihnen selbst zu tra

Unterrichtstage

  1. Ausbildungsjahr (Unterstufe): Mittwoch und Freitag
  2. Ausbildungsjahr (Mittelstufe): Dienstag und Donnerstag
  3. Ausbildungsjahr (Oberstufe): Montag und Mittwoch

Bildungsziel

Berufliche Perspektiven

Der Beruf der/s Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gehört zu den Dienstleistungsberufen. Zur Zeit arbeiten bei den ca. 100 000 Rechtsanwälten im Bundesgebiet etwa 90 000 Rechtsanwaltsfachangestellte. Der Bedarf nach Rechtsberatung und damit nach Mitarbeitern nimmt zu. Deshalb ist davon auszugehen, dass Fachangestellte problemlos einen Arbeitsplatz finden.

Aufstiegsmöglichkeiten zur/zum "Geprüften Rechtsfachwirt/in" sind nach einiger Berufserfahrung gegeben. Die Rechtsanwalts- und Notarkammer führt diese Weiterbildung durch.

Sollten Sie außerhalb des Anwaltsbüros arbeiten wollen, sie finden auch hier vielfältige Möglichkeiten bei Handel, Banken und Industrie.

Abschlussmöglichkeiten

Schulische Abschlüsse und Berechtigungen

Sie befinden sich in einem Bildungsgang des "Dualen Systems", das bedeutet, dass Ihre schulischen Leistungen durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule (Berufsschulabschluss), Ihre berufspraktischen Leistungen durch die Berufsabschlussprüfung (Kammerprüfung) bewertet werden. Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt. Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule können sie einen bisher noch nicht erreichten Schulabschluss erwerben.

Möchten Sie den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - erwerben, müssen Sie lediglich den Abschluss der Berufsschule erreichen (Bedingungen siehe oben).

Zur Erlangung des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife
benötigen Sie

  • einen Notendurchschnitt von 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule,
  • die bestandene Berufsabschlussprüfung und
  • den Nachweis von angemessenen Englischkenntnissen.

Wir bieten für Bildungsgänge, für die laut Lehrplan das Fach Englisch nicht im berufs-bezogenen Bereich vorgesehen ist, so genannte FORKE – Kurse (Fachoberschulreife Kurs Englisch) im Umfang von 80 Stunden an.

(Ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler, die bisher kein Englisch erhalten haben, können anstelle von Englisch bei der Bezirksregierung Sprachfeststellungsprüfungen in der Muttersprache absolvieren.)

Dauer des Bildungsgangs

Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre. Bei Zustimmung der Ausbildungskanzlei und im Durchschnitt guten (2,0) Noten auf dem Berufsschulzeugnis nach dem 2. Ausbildungsjahr, ist eine Verkürzung auf 2 ½ Jahre möglich.

Fächer

Schuljahr

Berufsbezogener Lernbereich

1.

2.

3.

Allgemeine Wirtschaftslehre

2

1

1

Recht

3

4

4

Rechnungswesen

1

1

1

Datenverarbeitung / Textverarbeitung

1

1

1

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch / Kommunikation

1

1

1

Religionslehre

1

1

1

Sport / Gesundheitsförderung

0

1

1

Politik / Gesellschaftslehre

1

1

1

Differenzierungsbereich

Berufsorientierte Fallbearbeitung

1

1

1

Prüfungen

1. Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, in der Regel Anfang November, findet eine Zwischenprüfung statt. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist obligatorisch. Wird der Nachweis über eine Teilnahme nicht erbracht, kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung nicht erfolgen. Die Zwischenprüfung findet schriftlich in drei Prüfungsfächern an unserem Berufskolleg statt:

  • Büropraxis und –organisation (60 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
  • Recht (60 Minuten)

Die Prüfungsaufgaben werden vom Prüfungsausschuss erstellt und bewertet. Sie und Ihr Ausbilder sollen eine Rückmeldung über Ihren Leistungsstand erhalten, damit Ihnen bei eventuellen Schwächen noch rechtzeitig geholfen werden kann.
 
2. Abschlussprüfung (Fächer, Bewertung)

Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Sie wird als "Sommerprüfung" schriftlich im Mai und als "Winterprüfung" schriftlich im Dezember durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben werden zentral von der Kammer gestellt. Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht von Kammerbeauftragten an unserem Berufskolleg statt.

Ablauf der schriftlichen Prüfung:

  • 1. Prüfungstag
    Gebühren und Kostenrecht (90 Minuten)
    Recht-Allgemeine Wirtschaftlehre (90 Minuten)
  • 2. Prüfungstag
    Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit (90 Minuten)
    Rechnungswesen (60 Minuten)
  • 3. Prüfungstag
    Datenverarbeitung/Textverarbeitung (90 Minuten)

Die schriftliche Prüfung dient überwiegend der Überprüfung des erlangten Fachwissens und der Fähigkeit, zum Teil komplexe Sachverhalte praxisnah zu bearbeiten. In der mündlichen Prüfung liegt das Augenmerk neben dem Fachwissen auch auf Ihrer Methoden- und Sozialkompetenz. Die mündliche Abschlussprüfung findet vor dem örtlichen Prüfungsausschuss statt. Die Prüfungstermine werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Die mündliche Prüfung dauert ca. 20 bis 30 Minuten. Nach einer kurzen anschließenden Beratung des Prüfungsausschusses wird Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mitgeteilt und ein vorläufiger Prüfungsbescheid ausgestellt. Den endgültigen Bescheid erhalten Sie im Rahmen einer Abschlussfeier durch Vertreter der Rechtsanwalts- und Notarkammer überreicht.

Beratung

Abteilungsleiter: Herr StD Jürgen Albring
Bildungsgangleiter: Herr OStR Harald Jöhnck

Suche

Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13

Anmeldungen über www.schueleranmeldung.de vom 10.02.2012 bis zum 27.02.2012 (Anmeldung anschließend ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen in den Büros der Schule abgeben)

Prüfunsgtermine 2012

Die Termine für alle Abitur-Bildungsgänge des Berufskollegs finden Sie hier.

Den Terminplan für alle weiteren Prüfungen und Zeugniskonferenzen für das 2. Schulhalbjahr finden sie hier.

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