Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg

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Friseurin / Friseur

Aufnahmevoraussetzungen

Sind Sie an einer Ausbildung zum/r Friseur/in interessiert, so müssen Sie zunächst einen Betrieb finden, der in diesem Beruf ausbildet. Hier ist das örtliche Arbeitsamt mit seinen Berufsberatern und Informationsangeboten behilflich. Zudem ist es ratsam, den direkten, persönlichen Kontakt zu Friseurbetrieben zu suchen. Viele Auszubildenden haben ihren Ausbildungsplatz nach einem Betriebspraktikum erhalten. Der Eindruck, den Sie auf Ihren zukünftigen Ausbilder machen, ist oftmals wichtiger als Ihre Zeugnisse.

Wenn Sie Friseur/in werden möchten, sind handwerkliches Geschick, Kreativität, Kontaktfreudigkeit und Spass am Umgang mit Menschen unerlässliche Voraussetzungen. Neben den rein handwerklichen Tätigkeiten wird die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kundenberatung und Kundenbetreuung immer wichtiger.

Wir sind für Ihre schulische Ausbildung zuständig.

Organisatorisches:
Anmeldeverfahren

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der zuständigen Kammer zur Eintragung in das Berufsbildungsverzeichnis an. Sie müssen sich im Internet unter der Adresse www.schueleranmeldung.de bei dem Berufskolleg Ihrer Wahl anmelden. Das Sekretariat des Berufskollegs teilt dem Ausbildungsbetrieb die Unterrichtstage und den ersten Schultag mit.
 
Am ersten Schultag werden Sie von Ihrem künftigen Klassenlehrer empfangen und über allgemeine (Hausordnung, Reinigungsplan) und berufsspezifische Regelungen, die an unserer Schule gelten, informiert.

Schülerausweis

Sie erhalten kurzfristig einen Schülerausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Ein richtungen einen günstigeren Zutritt gewährt. Halten sie hierfür ein Passfoto bereit.

Schulbücher, Fahrtkosten

Ein schöner Nebeneffekt der Ausbildung ist die Ausbildungsvergütung, die Sie erhalten. Deshalb gibt es keine Lernmittelfreiheit für Auszubildende. Im Klartext heißt das: Sie müssen die Schulbücher selbst bezahlen. Ebenso sind die Fahrten zum Berufskolleg von Ihnen selbst zu tragen.

Unterrichtstage

Im laufenden Schuljahr gelten folgende Regelungen:

  • Unterstufe (1. Ausbildungsjahr): Donnerstag + Montag (14-tägig)
  • Mittelstufe (2. Ausbildungsjahr): Dienstag + Montag (14-tägig)
  • Oberstufe (3. Ausbildungsjahr): Mittwoch

Bildungsziel

Ablauf der Ausbildung

  1. Gesellenprüfung Teil 1 (Fächer, Bewertung)
    Nach ca. 1½ Jahren (Mitte des 2. Ausbildungsjahres) muss eine Prüfung abgelegt werden. Sie besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Die Prüfung wird von der Friseur-Innung Coesfeld durchgeführt.
    Die schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung) prüft in 60 Minuten Inhalte aus den Fächern des berufsbezogenen Bereichs.
    In der praktischen Zwischenprüfung (Fertigkeitsprüfung) müssen verschiedene Arbeitsproben und ein Prüfungsstück erstellt werden. Der Prüfling muss zur Prüfung geeignete Modelle mitbringen.

  2. Gesellenprüfung Teil 2 (Fächer, Bewertung)
    Die Abschlussprüfung wird vor der Handwerkskammer Münster abgelegt und ebenfalls von der Friseur-Innung Coesfeld abgenommen.

Abschlussmöglichkeiten

Sie befinden sich in einem Bildungsgang des „Dualen Systems“. Das bedeutet, dass Ihre Berufsabschlussprüfung von der zuständigen Kammer (Handwerkskammer Münster – Friseur-Innung Coesfeld) durchgeführt wird.
Über die schulischen Leistungen erhalten Sie ein Abschlusszeugnis des Berufskollegs (sofern die Leistungen nicht mehr als einmal mit der Note „mangelhaft“ bewertet wurden.). Dieser Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt.

Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule (Abschlusszeugnis) können Sie ggf. einen bisher noch nicht erreichten Schulabschluss erwerben.

Möchten Sie den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - erwerben, müssen Sie lediglich den Abschluss der Berufsschule erreichen (Bedingungen siehe oben).

Zur Erlangung des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife – benötigen Sie

  • einen Notendurchschnitt von 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule,
  • die bestandene Berufsabschlussprüfung und
  • den Nachweis von angemessenen Englischkenntnissen.

Wir bieten für Bildungsgänge, für die lt. Lehrplan das Fach Englisch nicht im berufsbezogenen Bereich vorgesehen ist, sog. FORKE – Kurse (Fachoberschulreife Kurs Englisch) im Umfang von 80 Stunden an.

(Ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler, die bisher kein Englisch erhalten haben, können anstelle von Englisch bei der Bezirksregierung eine Sprachfeststellungsprüfungen in der Muttersprache ablegen.)

Berufliche Perspektiven

Für viele Friseurinnen und Friseure ist die Meisterprüfung und die Selbstständigkeit in einem eigenen Betrieb das Ziel. Andere arbeiten als angestellte Meister/innen z.B. als Betriebsleiter/innen in einem Filialbetrieb.
Es gibt außerdem viele Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen Beauty/Wellness, Film-/ Fernseh-/Fotostudio oder in der Kosmetik-Industrie die auf einer soliden Friseurausbildung aufbauen können. Beispiele sind: Visagist/in, Maskenbildner/in, Kosmetiker/in oder Fachberater/in für Kosmetikprodukte.

Leistungsorientierte, kreative Friseurinnen und Friseure können an Wettbewerben, bis hin zu Weltmeisterschaften, teilnehmen.  

Dauer des Bildungsgangs

Die Ausbildung zum/r Friseur/in dauert im Normalfall 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung auf 2½ bzw. 2 Jahre ist möglich, wenn die schulischen Voraussetzungen gegeben sind und in der Zwischenprüfung überdurchschnittliche Leistungen erzielt wurden. Eine nachträgliche Verkürzung ist nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem ausbildenden Betrieb möglich.  

Fächer

Schuljahr

Berufsbezogener Lernbereich

1.

2.

3.

Wirtschafts- und Betriebslehre

1

1

1

Pflege und Gestaltung

LF3/4

LF8

LF10/11

Farb- und Formveränderung

LF5

LF7/9

LF13

Salon- und Kundenmanagement

LF1/2

LF6

LF12

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch / Kommunikation

1

1

1

Religionslehre

1

1

1

Sport / Gesundheitsförderung

1

1

1

Politik / Gesellschaftslehre

1

1

1

LF = Lernfeld

Beratung

Abteilungsleiterin: Frau StD'in Cordula Schürmann
Bildungsgangleiterin: Frau OStR´in Petra Wulf 

Suche

Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13

Anmeldungen über www.schueleranmeldung.de vom 10.02.2012 bis zum 27.02.2012 (Anmeldung anschließend ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen in den Büros der Schule abgeben)

Prüfunsgtermine 2012

Die Termine für alle Abitur-Bildungsgänge des Berufskollegs finden Sie hier.

Den Terminplan für alle weiteren Prüfungen und Zeugniskonferenzen für das 2. Schulhalbjahr finden sie hier.

0 25 91 / 23 98-0
0 25 94 / 78 30 30

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Dülmen:

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