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Bildungsziel

Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker/in bestehen neben den vielfältigen Weiterbildungsmaßnahmen im Handwerk (z.B. Servicetechniker, Betriebswirt des Handwerks) unterschiedliche Möglichkeiten der weiteren Qualifizierung. Es besteht die Möglichkeit die Meister- oder Technikerschule zu besuchen. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Berechtigung zum Besuch der Fachoberschule können Sie die einjährige Fachoberschule für Technik besuchen. Mit dem Abschluss erwerben Sie die Fachhochschulreife. Damit können sie ein Studium zum z.B. Maschinenbauingenieur aufnehmen.
 

Dauer des Bildungsgangs

In den ersten 2,5 Ausbildungsjahren werden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die benötigt werden, um an Kraftfahrzeugen standardisierte Diagnose-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten zu erbringen. Nach 2,5 Ausbildungsjahren findet eine Differenzierung nach den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder System- und Hochvolttechnik statt.
Bei besonderen schulischen und handwerklichen Leistungen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer um ein halbes Jahr auf 3 Jahre zu verkürzen.

Unterricthsfächer
Berufsbezogener Lernbereich

  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Service
  • Reparatur
  • Diagnose
  • Um- und Nachrüstung
  • Fremdsprache Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Abschlussmöglichkeiten der Berufsschule

In den Fachklassen der Berufsschule werden die für die Berufsausübung notwendigen Grund- und Fachkenntnisse vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Berufschulabschluss erteilt. Durch diesen kann der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder der Mittlere Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) nachträglich erworben werden.

Anforderungen für den Erwerb

- des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10

Es müssen die Leistungsanforderungen erfüllt sein. Diese sind erfüllt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach "mangelhaft" sind und durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden.

 - der Fachoberschulreife

  • bestandene Berufsabschlussprüfung   (Gesellenprüfung)
  • Berufschulabschlussnote  mit  mindestens befriedigend (3,0)
  • nachgewiesene Englischkenntnisse
    • Am RvW-Berufskolleg erfolgt der Nachweis über den erfolgreichen Besuch des FORKE-Kurses; Fachoberschulreife Kurs Englisch im Umfang von 80 Stunden.
    • Für ausländische Schüler/innen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Anerkennung einer Fremdsprache durch eine Sprachfeststellungsprüfung

Prüfungen

Die Prüfung wird in zwei Teilen als gestreckte Prüfung durchgeführt. Die Teile 1 und 2 gehören zusammen, auch wenn die Prüfungsteilleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden.

Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet der Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung statt. Er umfasst die Inhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate. Es findet eine theoretische und eine praktische Prüfung statt. Im Rahmen der praktischen Prüfung gibt es ein Fachgespräch. Das Ergebnis von Teil 1 wird mit 35 % zur Gesellenprüfung angerechnet.

Nach 3,5 Jahren wird die Gesellenprüfung Teil 2 in einem praktischen und einem theoretischen Bereich abgelegt. Beide Bereiche sind auf den jeweilig ausgewählten Schwerpunkt abgestimmt. Der Teil 2 zählt zu 65 % zur Gesellenprüfung.