Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel: Die gestreckte Abschlussprüfung
Teil 1: Schriftliche Prüfungen am Ende des 2. Ausbildungsjahres
Prüfungsbereiche | Zeit | Gewichtung in % |
---|---|---|
Verkauf und Marketing | höchstens 20 Minuten | 15 |
Warenwirtschaft und Rechnungswesen | höchstens 90 Minuten | 10 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | höchstens 60 Minuten | 10 |
Gewichtung des 1. Prüfungsteils: 35 %
Teil II: Schriftliche Prüfungen am Ende des 3. Ausbildungsjahres
Schriftlicher Prüfungsbereich | Zeit | Gewichtung in % |
Geschäftsprozesse im Einzelhandel | höchstens 105 Minuten | 25 |
Mündlicher Prüfungsbereich | ||
Fallbezogenes Fachgespräch | 15 Minuten Vorbereitung höchstens 20 Minuten Gespräch40 |
Gewichtung des 2. Prüfungsteils: 65%
Gesamt 100 %
· Teil I kann nicht eigenständig wiederholt werden
· Im Teil II muss jeder Prüfungsbereich für sich mindestens ein ausreichendes Ergebnis haben.
· Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt.
· Verkäufer machen wie gewohnt eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung. Hier verändern sich Form, Inhalt und Gewichtung nicht. Wenn ein Vertrag zum Einzelhändler anschließt, erhalten sie eine Anrechnung von Teil I, da dieser der schriftlichen Prüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/in entspricht.
· Die Verordnung ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
· Für die bestehende Mittelstufe gilt, Ausbildungsverhältnisse Kaufmann/frau im Einzelhandel, die vor dem 1. Juli2009 abgeschlossen wurden, können nach dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragspartner dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt worden ist. (Vereinbarungen müssen also vor dem 30. September geändert werden.)
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