Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel: Die gestreckte Abschlussprüfung

Teil 1: Schriftliche Prüfungen am Ende des 2. Ausbildungsjahres

PrüfungsbereicheZeitGewichtung in %
Verkauf und Marketinghöchstens 20 Minuten15
Warenwirtschaft und Rechnungswesenhöchstens 90 Minuten10
Wirtschafts- und Sozialkundehöchstens 60 Minuten10

Gewichtung des 1. Prüfungsteils: 35 %

Teil II: Schriftliche Prüfungen am Ende des 3. Ausbildungsjahres

Schriftlicher PrüfungsbereichZeitGewichtung in %
Geschäftsprozesse im Einzelhandelhöchstens 105 Minuten25
Mündlicher Prüfungsbereich
Fallbezogenes Fachgespräch

15 Minuten Vorbereitung höchstens 20 Minuten Gespräch40

Gewichtung des 2. Prüfungsteils: 65%

Gesamt 100 %

·        Teil I kann nicht eigenständig wiederholt werden

·        Im Teil II muss jeder Prüfungsbereich für sich mindestens ein ausreichendes  Ergebnis haben.

·        Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt.

·        Verkäufer machen wie gewohnt eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung. Hier verändern sich Form, Inhalt und Gewichtung nicht. Wenn ein Vertrag zum Einzelhändler anschließt, erhalten sie eine Anrechnung von Teil I, da dieser der schriftlichen Prüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/in entspricht.

·        Die Verordnung ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten.

·        Für die bestehende Mittelstufe gilt, Ausbildungsverhältnisse Kaufmann/frau im Einzelhandel, die vor dem 1. Juli2009 abgeschlossen wurden, können nach dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragspartner dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt worden ist. (Vereinbarungen müssen also vor dem 30. September geändert werden.)

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