Medizinische Fachangestellte (kaufmännische Berufsschule)

Standort: Lüdinghausen

Aufnahmevoraussetzungen:
Ausbildungsvertrag

Möchten Sie Arzthelfer/in (künftig med. Fachangestellte/r) werden, so müssen Sie zunächst eine Arztpraxis finden, die auch ausbildet. Hier sind die Stellenanzeigen in den Tageszeitungen, die Ärztekammer, aber auch die örtliche Arbeitsagentur mit seinen Berufsberatern und Informationsangeboten mit seinen Berufsberatern und Informationsangeboten behilflich. Zudem ist es auch ratsam, den eigenen Hausarzt bzw. die Hausärztin oder andere behandelnde Ärzte anzusprechen, da hier oft schon eine gegenseitige Kenntnis der Personen vorhanden ist.

Wer ist für Ihre Ausbildung zuständig...?

Zunächst ist das die Praxis, mit der Sie Ihren Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Sie vermittelt Ihnen alle praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für ein erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist. Wir, das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen, sind für Ihre schulische Ausbildung zuständig, wenn Ihre Ausbildungspraxis in unserem Einzugsbereich liegt. Für die Berufsausbildung zur Arzthelferin/med. Fachangestellten umfasst unser Schulbezirk die Städte und Gemeinden Dülmen, Lüdinghausen, Senden, Ascheberg, Nordkirchen und Olfen. (Ihr Wohnort ist nicht entscheidend für das zuständige Berufskolleg.) In Härtefällen kann ein Antrag auf Zuweisung an ein anderes Berufskollegs gestellt werden, z. B. die Schülerin wohnt in Coesfeld, die Ausbildungspraxis befindet sich in Olfen.

Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen...?

Die Aufgaben einer/eines med. Fachangestellten erfordern, dass Sie gerne mit Menschen zu tun haben, dass Sie freundlich und höflich sind, Arbeitsbereitschaft/Arbeitsfreude, Hilfsbereitschaft und Kollegialität zeigen, aber auch über eine gewisse gesundheitliche Widerstandskraft verfügen (die/der med. Fachangestellte/r hat häufig mit kranken/verletzten Menschen zu tun). Ansonsten sehen Sie bitte auch unter den Links zu „Lehrplan“ und „Rahmenplan“ nach.

Organisatorisches:
Anmeldeverfahren

Wenn Sie einen schriftlichen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der Ärztekammer in Münster zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis an. Sie müssen sich im Internet unter der Adresse http://www.schueleranmeldung.de bei dem Berufskolleg Ihrer Wahl anmelden. Das Sekretariat des Berufskollegs teilt der Ausbildungspraxis die Unterrichtstage und den ersten Schultag mit.  Ausbildungsbeginn ist i. d. R. der 1. August eines Jahres. Ein späterer Ausbildungsbeginn ist in Ausnahmefällen auch möglich. Beginnt die Ausbildung erst zum 1. November oder später, wird die Auszubildende nicht mit den anderen Auszubildenden nach 3 Jahren zur Prüfung im Sommer zugelassen, sondern erst zur Winterprüfung.

Am ersten Schultag werden Sie von Ihrer künftigen Klassenlehrerin empfangen und über allgemeine und berufsspezifische Regelungen, die an unserer Schule gelten, informiert.

Schülerausweis

Sie erhalten einen Schülerausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt. Halten Sie hierfür ein Passfoto bereit.

Schulbücher, Fahrtkosten

Da Auszubildende eine Ausbildungsvergütung erhalten, entfällt für Sie die Lernmittelfreiheit. Das heißt: Sie müssen alle Schulbücher selbst bezahlen. Ebenso sind die Fahrten zum Berufskolleg von Ihnen selbst zu tragen.

Unterrichtstage

Die Auszubildenden besuchen jeweils an 2 Werktagen das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg

  • Unterstufe: Montag und Freitag
  • Mittelstufe: Dienstag und Donnerstag (morgens)
  • Oberstufe: Mittwoch und Donnerstag (nachmittags)

Bildungsziel:
Berufliche Perspektiven

Einer engagierten Arzthelferin stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten einer beruflichen Zusatzqualifizierung und eines beruflichen Aufstiegs offen. So kann sie z. B. an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen (Beratung bei Zuckererkrankungen, Diäten, Impfungen, Röntgen, usw.); sie kann aufgrund ihrer guten Qualifikation zur ersten Kraft in der Praxis werden; sie kann in berufsverwandten Bereichen tätig werden (Pathologie in Krankenhäusern, Tätigkeit in einem großen Ärztelabor, usw.); sie kann Arztsekretärin in einem Krankenhaus werden oder sogar Medizin studieren. Vieles ist möglich bei entsprechendem Leistungswillen.

Abschlussmöglichkeiten

Sie befinden sich in einem Bildungsgang des „Dualen Systems“, das bedeutet, dass Ihre Berufsabschlussprüfung von der zuständigen Kammer durchgeführt wird. Über die schulischen Leistungen erhalten Sie vom Berufskolleg ein Abschlusszeugnis (sofern nicht mehr als eine Note „mangelhaft“ bzw. kein „ungenügend“). Dieser Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt.

Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule (Abschlusszeugnis) können Sie ggf. einen bisher noch nicht erreichten Schulabschluss erwerben.

Möchten Sie den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - erwerben, müssen Sie lediglich den Abschluss der Berufsschule erreichen (Bedingungen siehe oben).

Zur Erlangung des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife – benötigen Sie

  • einen Notendurchschnitt von 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule,
  • die bestandene Berufsabschlussprüfung und
  • den Nachweis von angemessenen Englischkenntnissen.

Wir bieten für Bildungsgänge, für die laut Lehrplan das Fach Englisch nicht im berufs-bezogenen Bereich vorgesehen ist, so genannte FORKE – Kurse (Fachoberschulreife-Kurs Englisch) im Umfang von 80 Stunden an.

Ausbildungsvergütung/Urlaub

Im Jahr 2004 erhielten Arzhelferinnen-Auszubildende 26 Arbeitstage Urlaub und verdienten

  • im 1. Ausbildungsjahr 480,26 €
  • im 2. Ausbildungsjahr 521,56 €
  • im 3. Ausbildungsjahr 565,46 €

Dauer des Bildungsgangs

Die Ausbildung dauert i. d. R. 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung auf 2 ½ Jahre ist mit Einverständnis des Arbeitgebers und der Ärztekammer möglich. Voraussetzung: Alle prüfungsrelevanten Fächer müssen mit gut oder besser benotet sein. Eine Verkürzung auf 2 Jahre ist für Abiturienten/innen möglich. Dies muss bereits bei Ausbildungsbeginn bei der Ärztekammer beantragt werden.

FächerSchuljahr
Berufsbezogener Lernbereich1.2.3.
Medizinische Fachkunde322
Labortechnologie122
Abrechnungswesen-11
Betriebswirtschaftslehre111
Rechnungswesen (Mathematik)1--
Rechnungswesen (Buchführung)111
Organisationslehre / Datenverarbeitung-11
Textverarbeitung111

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch 111
Religionslehre111
Sport111
Politik 111

Prüfungen

  1. Zwischenprüfung
    Eine Zwischenprüfung ist nach ca. 1 ½ Jahren (Mitte des 2. Ausbildungsjahres) vor der Ärztekammer in Münster abzulegen. Sie besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil (80 Minuten Medizin – 40 Fragen und 40 Minuten Verwaltung – 20 Fragen).
     
  2. Abschlussprüfung
    Auch die Abschlussprüfung wird vor der Ärztekammer abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil mit den Fächern Medizin, Kaufmännische Verwaltung, medizinische Verwaltung, Wirtschafts- und Soziallehre sowie Textverarbeitung und einer praktischen Prüfung. In der schriftlichen Prüfung hat die Auszubildende ihre theoretischen Kenntnisse und in der praktischen Prüfung ihre in der Arztpraxis erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen. Fällt eine Auszubildende durch die Abschlussprüfung, so kann sie ein halbes Jahr spätes die Prüfung wiederholen. Zwei Wiederholungsversuche sind insgesamt möglich.

Beratung

Bildungsgangleiterin: Mandy Andexer

Downloads