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Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Standort: Lüdinghausen

Neben dem Interesse an Technik und der Entwicklung von kreativen Lösungen sollten Sie auch Spaß am Umgang mit anderen Menschen haben. Sie werden fast immer im Team arbeiten und oftmals mit Kund*innen direkt in Kontakt stehen. Denn als Anlagenmechaniker*in sind Sie mit der Installation und Wartung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie von Gas-, Trinkwasser- und Abwassersystemen betraut. Zum Aufgabenfeld gehört auch das Planen, Installieren und Einrichten neuer Bäder sowie die Installationen von Solaranlagen oder Wärmepumpen.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachklasse der Anlagenmechaniker*innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist ein Berufsausbildungsverhältnis (Ausbildungsvertrag). Des Weiteren besteht für Praktikant*innen in einem Installations- oder Heizungsbaubetrieb die Möglichkeit, in die Fachklasse aufgenommen zu werden.

 

Organisatorisches

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der zuständigen Kammer zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis an. 

Am Berufskolleg melden Sie sich über www.schueleranmeldung.de an. Das Sekretariat des Berufskollegs teilt dem Ausbildungsbetrieb die Unterrichtstage und den 1. Schultag mit. 

Am 1. Schultag werden Sie von Ihrer künftigen Klassenleitung empfangen. Diese bespricht mit Ihnen die Organisation der gemeinsamen Arbeit (Schulprogramm Arbeitsmittel, Bücher usw.).

Die Ausbildung zum/r Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erfolgt im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung und erstreckt sich auf 3,5 Jahre. 

Eine Schwerpunktsetzung in den Handlungsfeldern Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik oder Umwelttechnik/Erneuerbare Energien erfolgt durch die Ausbildungsbetriebe. 

Bei besonderen schulischen Leistungen besteht unter der Bedingung des Einverständnisses des ausbildenden Betriebes die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf 3 Jahre zu verkürzen.

Der Berufsschulunterricht findet in einer Woche eintägig und in der zweiten Woche zweitägig statt.

In dem Berufsübergreifenden Lernbereich finden Sie:

  • Deutsch/Kommunikation 

  • Religionslehre

  • Sport/Gesundheitsförderung

  • Politik/Gesellschaftslehre

 

In dem Berufsbezogenen Lernbereich finden Sie:

  • Wirtschafts- und Betriebslehre

  • Arbeitsplanung

  • Anlagenanalyse

  • Kundendienst

  • Fremdsprache

  1. Zwischenprüfung (Fächer, Bewertung
    Nach 1 ½ Jahren wird die praktische Zwischenprüfung abgelegt, welche ein theoretisches Fachgespräch beinhaltet.

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  2.  Abschlussprüfung (Fächer, Bewertung)
    Nach 3 ½ Jahren wird die Abschlussprüfung im praktischen und theoretischen Bereich abgelegt. Beide Bereiche sind auf den jeweiligen Schwerpunkt (Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik oder Umwelttechnik/Erneuerbare Energien) abgestimmt.  <o:p></o:p>

Sie erhalten kurzfristig einen Schüler*innenausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt.

Da Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, müssen Sie die Kosten für die Fachbücher und die Fahrten zum Berufskolleg selbst tragen.

Abschlussmöglichkeiten

In den Fachklassen der Versorgungstechnik werden die für die Berufsausübung notwendigen Grund- und Fachkenntnisse vermittelt. 

Nach erfolgreichem Abschluss wird der Berufsschulabschluss erteilt. Durch diesen kann der Erweiterte Erste Schulabschluss oder die Fachoberschulreife nachträglich erworben werden.

Für den Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses müssen die Leistungsanforderungen erfüllt sein. Diese sind erfüllt, sofern nicht mehr als eine mangelhafte bzw. keine ungenügende Leistung vorliegt.

Für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) muss die Berufsabschlussprüfung (Gesellenprüfung) bestanden worden sein. 

Zudem muss die schulische Leistung mindestens befriedigend sein und Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Für ausländische Schüler*innen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Anerkennung einer Fremdsprache durch eine Sprachfeststellungsprüfung. 

Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung bestehen neben den vielfältigen Weiterbildungsmaßnahmen im Handwerk (z.B. zum Kundendiensttechniker*in, Solarfachmann/Solarfachfrau oder Betriebswirt*in des Handwerks) unterschiedliche Möglichkeiten der weiteren Qualifizierung. 

Nach zwei Praxisjahren besteht die Möglichkeit die Meister- oder Technikerschule zu besuchen. Es besteht auch die Möglichkeit nach der Absolvierung der Fachoberschule für Technik an der Fachhochschule Versorgungstechnik zu studieren.

Beratung

Bei weiteren Fragen zur Berufsausbildung zur/zum Anlagenmechaniker*in, insbesondere bei allgemeinem Beratungswunsch können Sie sich an die Fachlehrer Dennis Lenzko oder Johannes Landwehr wenden.