Berufsfachschule für Sozialwesen
Kinderpflege
Standort: Lüdinghausen
Kinderpfleger*innen arbeiten als pädagogisch-pflegerische Fachkräfte. Die Einsatzgebiete liegen in Kindertageseinrichtungen wie Kindergarten, Kindertagesstätte und Hort. Kinderpfleger*innen können ebenfalls tätig werden im Kinder- und Erholungsheim, im Spielzimmer von Krankenhäusern, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Familien mit Kleinkindern. Sie beaufsichtigen, beobachten und fördern einzelne Kinder und kleine Gruppen.
Die Kinderpfleger*innen unterstützen mit ihrer/seiner Arbeit die sozialpädagogischen Fachkräfte, in der Regel Erzieherin*innen. Sie regen und leiten an zu freiem Spiel und altersgemäßer Tätigkeit in unterschiedlichen Bereichen. Sie beteiligen sich an der Gestaltung von Festen und Feiern mit und für Kinder. Die Kinderpfleger*innen müssen in der Lage sein, bei Abwesenheit der Gruppenleitung auch eine größere Gruppe anzuleiten. Auch an der Elternarbeit sind sie aktiv beteiligt.
In der Familie haben Kinderpfleger*innen die Aufgabe, die berufstätige Mutter bzw. den berufstätigen Vater z.B. in Krankheitsfällen zu vertreten. Die Kinderpfleger*innen sind dann verantwortlich für die Pflege und Erziehung der Kinder. Sie beschäftigen beschäftigen sich mit ihnen, regen sie an, spielen mit ihnen und beziehen sie in hauswirtschaftliche Tätigkeiten mit ein. Die Kinderpfleger*innen müssen fähig sein, Nahrungsmittel für Kinder zuzubereiten, Kinderwäsche und -kleidung zu pflegen, Spielmittel instand zu halten, Kindergeburtstage vorzubereiten und durchzuführen und kranke Kinder zu betreuen.
Aufnahmevoraussetzungen
Sie können diesen Bildungsgang besuchen, wenn Sie die Vollzeitschulpflicht nach 10 Schuljahren erfüllt und mindestens den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder andere gleichwerte Abschlüsse erreicht haben.
Zusätzlich ist eine körperliche und gesundheitliche Eignung erforderlich. Für die Aufnahme in den Bildungsgang benötigen Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.<o:p></o:p>
Organisatorisches
Wenn Sie sich für den Besuch der Berufsfachschule Sozialwesen mit dem Schwerpunkt Kinderpflege entschieden haben, müssen Sie sich im Internet unter der Adresse www.schueleranmeldung.de anmelden.
Am ersten Schultag werden Sie von Ihrer künftigen Klassenleitung empfangen und über allgemeine Regelungen, die an unserer Schule gelten, informiert.
Der Bildungsgang dauert insgesamt 2 Jahre. Die maximale Verweildauer in der Berufsfachschule beträgt drei Jahre.
In dem Berufsübergreifenden Bereich finden Sie die Fächer:
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
In dem Berufsbezogenen Bereich finden Sie die Fächer:
Sozialpädagogik
Praxis Sozialpädagogik
Ernährung und Hauswirtschaft
Praxis hauswirtschaftliche Versorgung
Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
Arbeitsorganisation und Recht
Mathematik
Englisch
In dem Differenzierungsbereich finden Sie die Fächer:
Werken
Musik
Erste Hile am Kind
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. einem mündlichen Teil. Die Prüfungsthemen werden von der Fachkonferenz für den Bildungsgang festgelegt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Arbeiten aus den beruflichen Handlungsfeldern.
Die mündliche Prüfung findet auf Antrag der Schülerin oder des Schülers statt.
Sie nehmen an außerschulischen Praktika in Einrichtungen Ihres Berufsfeldes (in der Regel Kindertagesstätten) teil. Die Praktika werden in Blockform (insgesamt 8 Wochen in der Unter- und 8 Wochen in der Oberstufe) durchgeführt.
Das Oberstufenpraktikum kann neben einer örtlichen Einrichtung auch in einer Einrichtung in der Schweiz, gefördert durch Erasmus+, absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger ist sehr praxisorientiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Projekten auszuprobieren. Im Rahmen des Bildungsganges nehmen Sie an einem Kurs „Erste Hilfe am Kind“ mit Bescheinigung teil.
Abschlussmöglichkeiten
Am Ende der Ausbildung kann der berufliche Abschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger" mit der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII erlangt werden.
Die Erlangung der Fachoberschulreife (auch mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen erfahren Sie in einer persönlichen Beratung durch Ihre Klassenleitung.
Durch den Abschluss zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Staatlich geprüften Kinderpfleger erhalten Sie Zugang zur Fachschule für Sozialpädagogik sowie zur Fachschule für Heilerziehungspflege.
Darüber hinaus ist Ihnen der Besuch der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales möglich.
Bei zusätzlicher Erlangung der Fachoberschulreife mit Qualifikation können Sie die 11. Klasse des Gymnasiums besuchen.
Mehr als "nur" Schule
Beratung
Bei weiteren Fragen zur Berufsfachschule Sozialwesen mit dem Schwerpunkt Kinderpflege, insbesondere zum Praktikum und bei allgemeinem Beratungswunsch können Sie sich an die Abteilungsleiterin, Martina Zbick, wenden.