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Bildungsgang Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen - Fachrichtung Kinderpflege

Standort: Lüdinghausen

Aufnahmevoraussetzungen

Sie können diesen Bildungsgang besuchen, wenn Sie die Vollzeitschulpflicht nach 10 Schuljahren erfüllt und mindestens den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder andere gleichwerte Abschlüsse erreicht haben. Zusätzlich ist eine körperliche und gesundheitliche Eignung erforderlich. Für die Aufnahme in den Bildungsgang benötigen Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.

Bildungsziel

Kinderpfleger*innen arbeiten als pädagogisch-pflegerische Fachkräfte. Die Einsatzgebiete liegen in Kindertageseinrichtungen wie Kindergarten, Kindertagesstätte und Hort. Kinderpfleger*innen können ebenfalls tätig werden im Kinder- und Erholungsheim, im Spielzimmer von Krankenhäusern, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung  und in Familien mit Kleinkindern.
Sie beaufsichtigen, beobachten und fördern einzelne Kinder und kleine Gruppen.

Die Kinderpflegerin/der Kinderpfleger unterstützt mit ihrer/seiner Arbeit die sozialpädagogische Fachkraft, in der Regel eine Erzieherin/einen Erzieher. Sie/er regt und leitet an zu freiem Spiel und altersgemäßer Tätigkeit in unterschiedlichen Bereichen. Sie/er beteiligt sich an der Gestaltung von Festen und Feiern mit und für Kinder. Die Kinderpflegerin/der Kinderpfleger muss in der Lage sein, bei Abwesenheit der Gruppenleitung auch eine größere Gruppe anzuleiten. Auch an der Elternarbeit ist sie/er aktiv beteiligt.

In der Familie haben Kinderpfleger*innen die Aufgabe, die berufstätige Mutter bzw. den berufstätigen Vater z.B. in Krankheitsfällen zu vertreten. Die Kinderpflegerin/der Kinderpfleger ist dann verantwortlich für die Pflege und Erziehung der Kinder. Sie/er beschäftigt sich mit ihnen, regt sie an, spielt mit ihnen und bezieht sie in hauswirtschaftliche Tätigkeiten mit ein. Die Kinderpflegerin/der Kinderpfleger muss fähig sein, Nahrungsmittel für Kinder zuzubereiten, Kinderwäsche und -kleidung zu pflegen, Spielmittel instand zu halten, Kindergeburtstage vorzubereiten und durchzuführen und kranke Kinder zu betreuen.

Berechtigungen

  • Zugang zur Fachschule für Sozialpädagogik und zur Fachschule für Heilerziehungspflege
  • Besuch der Fachoberschule
  • Übergang in die Klasse 11 des Gymnasiums bei einem Abschluss mit Qualifikation

Abschlussmöglichkeiten


Am Ende der Ausbildung kann der berufliche Abschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger" mit der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII erlangt werden. Die Erlangung der Fachoberschulreife (auch mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.  

Dauer des Bildungsgangs

Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Die maximale Verweildauer in der Berufsfachschule beträgt drei Jahre.  

Fächer
Berufsbezogener Lernbereich
(berufsfeld- und bereichsspezifische Fächer)
Sozialpädagogik
Praxis Sozialpädagogik
Ernährung und Hauswirtschaft
Praxis hauswirtschaftliche Versorgung
Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung
Arbeitsorganisation und Recht
Mathematik
Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
je nach Möglichkeiten der Schule:
- Werken
- Musik
- Erste Hilfe am Kind
 

Prüfungen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. einem mündlichen Teil. Die Prüfungsthemen werden von der Fachkonferenz für den Bildungsgang festgelegt.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Arbeiten aus den beruflichen Handlungsfeldern.

Die mündliche Prüfung findet auf Antrag der Schülerin oder des Schülers statt.

Besonderes Profil des Bildungsgangs am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger ist sehr praxisorientiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Projekten auszuprobieren. Das Familienfest ist ein fester Bestandteil der Ausbildung. Im Rahmen des Bildungsganges nehmen Sie an einem Kurs „Erste Hilfe am Kind“ mit Bescheinigung teil.
 

Informationen zum (integrierten) Praktikum

Sie nehmen an außerschulischen Praktika in Einrichtungen Ihres Berufsfeldes (in der Regel Kindertagesstätten) teil. Die Praktika werden in Blockform (insgesamt 8 Wochen in der Unter- und 8 Wochen in der Oberstufe) durchgeführt.  

(Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich der schulischen Möglichkeiten)
 

Beratung

Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Termine können Sie telefonisch 02591/2398-0 vereinbaren.

Ansprechpartnerin: Martina Zbick
m.zbick@rvw-berufskolleg.de
 

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