Elektroniker*in

Standort: Lüdinghausen

Fachrichtung: Energie- und Gebäudetechnik

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachklasse Elektroniker*in ist ein Berufsausbildungsverhältnis (Ausbildungsvertrag). Zusätzlich werden auch Schüler*innen ohne Ausbildungsvertrag mit berechtigtem Interesse (z.B. Berufspraktikant*innen) aufgenommen.

Ausbildungsverlauf

Im ersten Ausbildungsjahr werden Schüler*innen mit Ausbildungsverträgen aus dem Bereich der Handwerkskammer (Elektroniker*innen FR Energie- und Gebäudetechnik) und dem Bereich der Industrie- und Handwerkskammer (z.B. Elektroniker*innen FR Betriebstechnik) unterrichtet. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr wechseln die „Industrie-Azubis“ zu Bezirksfachklassen, während die Ausbildung für Elektroniker*innen FR Energie- und Gebäudetechnik bis zur Gesell*innenprüfung fortgeführt wird.

In den Fachklassen für Elektrotechnik erlangen die Schüler*innen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen, um die im Berufsalltag notwendige Handlungskompetenz zu erwerben und ihre Berufsabschlussprüfung erfolgreich absolvieren zu können.

Der Unterricht erfolgt nach dem Rahmenlehrplan der Berufsschule für den Ausbildungsberuf Elektroniker*in und ist in dreizehn Lernfeldern gegliedert. Diese Lernfelder sind drei technischen Unterrichtsfächern und dem Fach Wirtschaftslehre sowie Technisches Englisch nach Stundentafel zugeordnet. In den berufsübergreifenden Fächern wird mit der Mindestzeit von je einer Wochenstunde für ein Jahr unterrichtet. Der Unterricht wird in den ersten drei Jahren mit eineinhalb Berufsschultagen pro Woche und im vierten Jahr mit einem Wochenschultag erteilt.

Organisatorisches

Anmeldeverfahren

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der zuständigen Kammer zur Eintragung in das Berufausbildungsverzeichnis an.
Am Berufskolleg melden Sie sich über schüler online an.
Das Sekretariat des Berufskollegs informiert den Ausbildungsbetrieb über die Unterrichtstage und den 1. Schultag.
Wann ihr erster Berufsschultag sein wird, erfahren Sie auch auf unserer Homepage unter Aktuelles.

 Am 1. Schultag werden Sie von Ihrem künftigen Klassenlehrer empfangen. Er bespricht mit Ihnen die Organisation der gemeinsamen Arbeit (Schulprogramm Arbeitsmittel, Bücher usw.)

Schüler*innenausweis

Sie erhalten kurzfristig einen Schüler*innenausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt.

Schulbücher, Fahrtkosten

Da Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, müssen Sie die Kosten für die Fachbücher und die Fahrten zum Berufskolleg selbst tragen.

Unterrichtstage

Der Berufschulunterricht findet in einer Woche eintägig und in der zweiten Woche zweitägig statt.

Bildungsziel

Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung bestehen neben den vielfältigen Weiterbildungsmaßnahmen im Handwerk (z.B. zum Kundendiensttechniker*in, Solarfachmann/Solarfachfrau oder Betriebswirt*in des Handwerks) unterschiedliche Möglichkeiten der weiteren Qualifizierung.

Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit eine zweijährige Techniker-Schule zu besuchen (Abschluss: Staatl. Geprüfte/r Techniker*in). Außerdem kann man eine Meisterschule absolvieren mit dem Ziel: Elektromeister*in im Handwerk.

Schließlich besteht auch die Möglichkeit, die Fachoberschule für Technik Klasse 12 mit dem Fachabitur anzustreben. Hierbei wird die Ausbildung als Klasse 11 anerkannt. Mit dem Fachabitur kann man an Fachhochschulen oder integrierten Studiengängen an einigen Universitäten Bachelor oder Master der Fachrichtung Elektrotechnik werden.

Abschlussmöglichkeiten der Berufsschule

In den Fachklassen der Elektrotechnik werden die für die Berufsausübung notwendigen Grund- und Fachkenntnisse vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Berufschulabschluss erteilt. Durch diesen kann der Erweiterte Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder die Fachoberschulreife nachträglich erworben werden.

Anforderungen für den Erwerb

- des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschlusses nach Klasse 10)

Es müssen die Leistungsanforderungen erfüllt sein. Diese sind erfüllt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach "mangelhaft" sind und durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden.

 - der Fachoberschulreife

  • bestandene Berufsabschlussprüfung   (Gesellenprüfung)
  • Berufschulabschlussnote  mit  mindestens befriedigend (3,0)
  • nachgewiesene Englischkenntnisse
    (Für ausländische Schüler*innen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Anerkennung einer Fremdsprache durch eine Sprachfeststellungsprüfung)

Dauer des Bildungsgangs

Die Ausbildung zur/m Elektroniker*in Fachrichtung: Energie- und Gebäudetechnik erfolgt im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung und erstreckt sich auf 3,5 Jahre. Bei besonderen schulischen Leistungen besteht unter der Bedingung des Einverständnisses des ausbildenden Betriebes die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf 3 Jahre zu verkürzen.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich

  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Installieren und in Betrieb nehmen elektrischer Anlagen
  • Planen, Errichten und Warten gebäudetechnischer Systeme
  • Planen, Errichten und Warten energietechnischer Anlagen
  • Fremdsprache Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Ansprechpartner