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Holztechnik

Tischler*in

Standort: Lüdinghausen
 

Praxisbezug wird bei uns ganz groß geschrieben. Dieses gewährleisten wir zunächst einmal durch kontinuierlichen und intensiven Kontakt zu den Ausbildungsbetrieben. Das Fertigungsprodukt ist Grundlage unserer Unterrichtsgestaltung.

Das erste Lehrjahr fertigt als „Weihnachtsaktion“ ein Werkstück, das im Unterricht gezeichnet wurde. Im zweiten Lehrjahr bieten wir in der Differenzierung das Fach „Projektarbeit“ an. Darin fertigen Kleingruppen im Unterricht entworfene und durchgeplante Möbel. Zum Ende der Ausbildung erfahren Sie eine breit angelegte Begleitung Ihres Gesellenstückentwurfs.

Übungen zur Gestaltung werden Sie in allen Ausbildungsjahren durchführen. Aus diesem Schwerpunkt unserer Arbeit erklärt sich, dass wir sehr häufig bei der Prämierung der Gesellenstücke in Innungswettbewerb „Die gute Form“ erfolgreich sind.

Ein Teil unseres Unterrichts sind Fahrten zu Ausstellungen und Fachmessen. Auch Betriebsbesichtigungen und Einladung von Fachreferent*innen gehört bei uns zum Standard. Durch Beratung und individuelle Förderung gerade auch in der Prüfungsvorbereitung sind unsere Schüler*innen in den Abschlussprüfungen sehr erfolgreich. Wir erreichen im langjährigen Mittel eine Bestehensquote von über 99% (bundesweite Bestehensquote Tischler*in 86%, landesweit etwas über 90%).

 

Aufnahmevoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachklasse Tischler*in ist ein Berufsausbildungsverhältnis (Ausbildungsvertrag). Zusätzlich werden auch Schüler*innen ohne Ausbildungsvertrag mit berechtigtem Interesse (z.B. Berufspraktikant*innen) aufgenommen.

Organisatorisches

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der zuständigen Kammer zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis an.

Am Berufskolleg melden Sie sich über www.schueleranmeldung.de an. Das Sekretariat des Berufskollegs informiert den Ausbildungsbetrieb über die Unterrichtstage und den 1. Schultag.
Wann ihr erster Berufsschultag sein wird, erfahren Sie auch auf unserer Homepage unter Aktuelles.

Am 1. Schultag werden Sie von Ihrer künftigen Klassenleitung empfangen. Er bespricht mit Ihnen die Organisation der gemeinsamen Arbeit (Schulprogramm Arbeitsmittel, Bücher usw.).

Die Ausbildung zur Tischlerin und zum Tischler erfolgt im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung und erstreckt sich auf 3 Jahre. Bei besonderen schulischen Leistungen besteht unter der Bedingung des Einverständnisses des ausbildenden Betriebes die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre zu verkürzen.

Der Berufsschulunterricht findet in einer Woche eintägig und in der zweiten Woche zweitägig statt. 

In dem Berufsübergreifenden Bereich finden Sie die Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation

  • Religionslehre

  • Sport/Gesundheitsförderung

  • Politik/Gesellschaftslehre

 

In dem Berufsbezogenen Lernbereich finden Sie die Fächer:

  • Wirtschafts- und Betriebslehre

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse

  • Fertigungsprozesse

  • Montage/Service

  • Fremdsprachliche Kommunikation Englisch

Sie erhalten kurzfristig einen Schüler*innenausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt.

Da Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, müssen Sie einen Kostenanteil für die Fachbücher und die Fahrten zum Berufskolleg selber tragen. 

Abschlussmöglichkeiten

In den Fachklassen für Tischler*innen  werden die für die Berufsausübung notwendigen Grund- und Fachkenntnisse vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Berufschulabschluss erteilt. Durch diesen kann der Erweiterte Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nachträglich erworben werden.

Für den Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses müssen die Leistungsanforderungen erfüllt sein. Diese sind erfüllt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach “mangelhaft” sind und durch mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden. <o:p></o:p><o:p></o:p>

Für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) muss die Berufsabschlussprüfung (Gesellenprüfung) bestanden worden sein. 

Zudem muss die schulische Leistung mindestens befriedigend sein und Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Für ausländische Schüler*innen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Anerkennung einer Fremdsprache durch eine Sprachfeststellungsprüfung. 

Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung bestehen neben den vielfältigen Weiterbildungsmaßnahmen im Handwerk (z.B. zum/zur Fertigungsplaner*in oder Betriebswirt*in des Handwerks) unterschiedliche Möglichkeiten der Qualifizierung. 

Nach der Ausbildung besteht zudem die Möglichkeit, eine zweijährige Technikerschule zu besuchen um den Abschluss der/des staatlich geprüften Techniker*in zu erlangen. Außerdem kann man eine Meisterschule absolvieren. 

Schließlich besteht auch die Möglichkeit, die Fachoberschule für Technik Klasse 12 mit dem Fachabitur anzustreben. Hierbei wird die Ausbildung als Klasse 11 anerkannt. Mit dem Fachabitur kann man an Fachhochschulen oder integrierten Studiengängen an einigen Universitäten Bachelor- oder Master-Studiengänge besuchen.

Beratung

Bei weiteren Fragen zur Berufsausbildung zur/zum Tischler*in, insbesondere bei allgemeinem Beratungswunsch können Sie sich an die Fachlehrer Johannes Walterbusch, Bernd Heimann oder Dennis Lenzko wenden.