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Landwirtin / Landwirt

Standort: Lüdinghausen

Aufnahmevoraussetzungen

  • Ausbildungsvertrag

Wollen Sie die Ausbildung zum/zur Landwirt*in durchlaufen? - Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Auch folgende Schüler*innen sind bei uns willkommen:

  • Schüler*innen ohne Ausbildungsverhältnis in berufsvorbereitenden Maßnahmen mit Praktikumsplatz in einem landwirtschaftlichen Betrieb
  • Hochschulpraktikant*innen mit dem Ziel der Praktikant*innenprüfung

Für die Ausbildung zum/r Landwirt*in suchen Sie sich zunächst einen anerkannten Ausbildungsbetrieb, in dessen Haushalt Sie dann auch leben werden. Diesen wechseln Sie i.d.R. mit jedem Ausbildungsjahr.
Bei der Auswahl des Betriebes helfen Ihnen die Ausbildungsberater*in der Landwirtschaftskammer (www.Landwirtschaftskammer.de ).

An ein bis zwei Tagen in der Woche besuchen Sie dann die landwirtschaftliche Berufsschule.
Falls Ihr Ausbildungsbetrieb in dem folgenden Bezirk liegt, ist das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg die für Sie zuständige Schule:

  • Kreis Coesfeld
  • Unna, Bönen, Kamen, Bergkamen, Lünen, Werne und Selm im Kreis Unna
  • Haltern, Waltrop, Datteln, Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel im Kreis Recklinghausen
  • Stadt Hamm
  • Stadt Dortmund
  • Stadt Herne

Nach Aufhebung der Schulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 können Sie das Berufskolleg Ihrer Wahl besuchen.

Ihre betriebliche und schulische Ausbildung wird ergänzt durch überbetriebliche Schulungen, die z.T. als Blockveranstaltungen in speziellen Ausbildungsstätten (Haus Düsse, Deula) durchgeführt werden.

Ungefähr drei Viertel unserer Auszubildenden leiten und übernehmen später den Betrieb ihrer Eltern. Im Zuge des Strukturwandels in der Landwirtschaft entstehen aber auch Chancen, als Landwirt*in in großen landwirtschaftlichen Betrieben eingestellt zu werden.

Unabdingbar für Sie als Landwirt*innen ist ein tiefes Verständnis für die Lebensvorgänge bei Pflanzen, Tieren und Menschen und für alle Umweltbereiche, in denen Sie arbeiten.
Genauso wichtig ist aber Ihre Einsicht in wirtschaftliche Entscheidungen im landwirtschaftlichen Betrieb, damit sich dieser als Ihre Erwerbsgrundlage weiterentwickelt.
Weitere Grundlage Ihrer Tätigkeit sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Tieren und Pflanzen sowie der zielgerichtete Einsatz der entsprechenden Produktionstechnik.

Organisatorisches:

Anmeldeverfahren

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer zur Eintragung in das Berufausbildungsverzeichnis an.

Am Berufskolleg melden Sie sich über schüler-online an.

Das Sekretariat des Berufskollegs teilt dem Ausbildungsbetrieb die Unterrichtstage und den 1. Schultag mit. 

Am 1. Schultag werden Sie von Ihre künftigen Klassenleitung empfangen. Er bespricht mit Ihnen die Organisation der gemeinsamen Arbeit (Schulprogramm, Arbeitsmittel, Bücherliste, Sammelbestellung von Büchern und Berichtsheften usw.).

Schüler*innenausweis

Sie erhalten kurzfristig einen Schüler*innenausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Ein- richtungen einen günstigeren Zutritt gewährt. 

Fahrtkosten

Als Schüler einer Bezirksfachklasse haben Sie Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zur Schule soweit sie den selbst zu leistenden Betrag von 50,00 € im Beförderungsmonat übersteigen. Als Wegstreckenentschädigung werden beispielsweise für einen PKW 0,13 €/km angesetzt. Pro Monat werden Ihnen maximal 50,00 € erstattet.
Nähere Informationen und Anträge auf Fahrtkostenerstattung erhalten Sie von der Klassenleitung.

Unterrichtstage

In der Unter- und Mittelstufe haben Sie im 14-täglichen Wechsel einen bzw. zwei Unterrichtstage pro Woche. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr. Bei der Klasseneinteilung wird versucht, Mitfahrgelegenheiten für die Unterstufenschüler*innen bei der Mittelstufe zu berücksichtigen.
Die Oberstufe hat einen Unterrichtstag.
Die Verteilung der Berufsschultage in der Woche wird vor Schuljahresbeginn festgelegt und den Ausbildungsbetrieben mitgeteilt.

Bildungsziel

Mit dem Abschluss als Landwirt*in haben Sie die grundlegenden Voraussetzungen erworben, einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen. Eingeschlossen sind auch gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen wie z.B. der Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Beschäftigungsmöglichkeiten als Fremdarbeitskraft in großen landwirtschaftlichen Unternehmen existieren. Weitere Tätigkeitsbereiche finden Landwirte*innen auch im Dienstleistungsbereich wie z.B. Besamungsgenossenschaften, Zuchtunternehmen oder Landhandel.

Abschlussmöglichkeiten

Sie befinden sich in einem Bildungsgang des „Dualen Systems“, das bedeutet, dass Ihre Berufsabschlussprüfung von der zuständigen Kammer (Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen) durchgeführt wird. Über die schulischen Leistungen erhalten Sie vom Berufskolleg ein Abschlusszeugnis (sofern nicht mehr als eine Note „mangelhaft“ bzw. kein „ungenügend“). Dieser Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt. Er ist mit Voraussetzung für den Besuch der Fachschule.

Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule (Abschlusszeugnis) können Sie ggf. einen bisher noch nicht erreichten Schulabschluss erwerben.

Möchten Sie den Sekundarabschluss I – Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) - erwerben, müssen Sie lediglich den Abschluss der Berufsschule erreichen (Bedingungen siehe oben).

Zur Erlangung des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife – benötigen Sie

  • einen Notendurchschnitt von 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule,
  • die bestandene Berufsabschlussprüfung und
  • den Nachweis von angemessenen Englischkenntnissen.

Wir bieten für Bildungsgänge, für die lt. Lehrplan das Fach Englisch nicht im berufs-bezogenen Bereich vorgesehen ist, sog. FORKE – Kurse (Fachoberschulreife Kurs Englisch) im Umfang von 80 Stunden an.

(Ausgesiedelte und ausländische Schüler*innen, die bisher kein Englisch erhalten haben, können anstelle von Englisch bei der Bezirksregierung Sprachfeststellungsprüfungen in der Muttersprache absolvieren.)  

Dauer des Bildungsgangs

Die Ausbildung zum/r Landwirt*in dauert 3 Jahre. Auszubildende mit Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung verkürzen auf 2 Jahre. Sie steigen in der Mittelstufe der Berufsschule ein.  

FächerSchuljahr
Berufsbezogener Lernbereich1.2.3.
Betriebsführung111
Tierische Erzeugung
(Haltung, Fütterung und Züchtung von Nutztieren)
333
Pflanzliche Erzeugung
(Planung und Führung von Kulturen)
333
Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen011
Berufsübergreifender Lernbereich   
Deutsch / Kommunikation111
Religionslehre111
Sport / Gesundheitsförderung111
Politik / Gesellschaftslehre111

Prüfungen

  1. Zwischenprüfung (Fächer, Bewertung)
    Eine Zwischenprüfung ist nach ca. 1½ Jahren (Mitte des 2. Ausbildungsjahres) vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer abzulegen. Dieser ist besetzt mit Ausbilder*innenn, Arbeitnehmern, dem Ausbildungsberater*innen der Landwirtschaftskammer und Lehrkräften der landwirtschaftlichen Berufsschule.
    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem betrieblichen Teil. Sie ist für den Auszubildenden eine Positionsbestimmung in der Mitte seines Ausbildungsweges.
     
  2. Abschlussprüfung (Fächer, Bewertung)
    Die Abschlussprüfung wird wie die Zwischenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer abgelegt. Sie gliedert sich in eine schriftliche Prüfung (Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde) sowie einen betrieblichen Teil (Tierproduktion und Pflanzenproduktion). In der betrieblichen Prüfung wird praktisch und mündlich im Zusammenhang geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an den Ausbildungsschwerpunkten (Rind oder Schwein in der Tierproduktion, Ackerbau oder Grünland in der Pflanzenproduktion).

Besonderes Profil des Bildungsgangs am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg

Die schulische Arbeit erfolgt überwiegend in beispielhaften Lernsituationen, welche die betriebliche Praxis aufnehmen. Schon bei der Zielformulierung zur jeweiligen Lernsituation ist die Mitarbeit der Schüler*innen von entscheidender Bedeutung..
Bei der Auswahl von Lerninhalten werden regionale Besonderheiten der Betriebe berücksichtigt.
Besonderer Wert wird auf enge Verzahnung der drei Ausbildungsbereiche Betrieb, Schule und überbetriebliche Ausbildung gelegt:

  • Eine enge Abstimmung erfolgt mit dem Ausbildungsberater über Inhalte und Organisation der Ausbildungsschulungen und notwendige Nachweise (Arbeitsvorhaben, Leittexte, Erfahrungs- und Fachberichte) im Rahmen der Berichtsheftführung.
  • In Zusammenarbeit mit Vertretern der Praxis wurden spezielle Arbeitsvorhaben (Futterkonservierung/Rationsoptimierung, Wachstumsverlauf einer Wintergetreideart) konzipiert, die den besonderen Erfordernissen der hiesigen Veredlungswirtschaft Rechnung tragen. Aktuelle Boden- und Grundfutteruntersuchungen aus den Betrieben werden im Unterricht als Datengrundlage eingesetzt.
  • Durch gemeinsame Besuche von Praxisbetrieben lernen wir beispielsweise moderne Haltungsformen in der Tierproduktion kennen oder erfahren Neuigkeiten in der Pflanzenproduktion bei der Besichtigung von Versuchsflächen im Rahmen der Landessortenversuche.
  • Eine ständige Fax-Verbin­dung mit der Landwirtschaftskammer versorgt uns mit neuesten Daten und Empfehlungen zur Planung von pflanzenbaulichen Maßnahmen.
  • Neue produktionstechnische Entwicklungen werden durch den alljährlichen Besuch von Fachmessen (Agritechnica, Eurotier) erfasst.
  • In Verbindung mit dem Verband landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen (VLF) finden Betriebsbesichtigungen statt (Schlachthof, Molkerei, Wasserwerk usw.).

Für lernbenachteiligte Schüler*innen werden gemeinsam mit der Ausbildungsberatung, den Ausbilder*innen und den Eltern intensive Einzelberatungen durchgeführt. Darüber hinaus erhalten Teilnehmer*innen von berufsvorbereitenden und ausbildungsbegleitenden Maßnahmen regelmäßig praxisnahe Aufgaben, die sie unter Betreuung bearbeiten.

Ansprechpartner

Internationalisierung in der landwirtschaft