Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Landwirt*in

Standort: Lüdinghausen
 

Wollen Sie die Ausbildung zum/zur Landwirt*in durchlaufen? - Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!

Unabdingbar für Sie als Landwirt*innen ist ein tiefes Verständnis für die Lebensvorgänge bei Pflanzen, Tieren und Menschen und für alle Umweltbereiche, in denen Sie arbeiten. Genauso wichtig ist aber Ihre Einsicht in wirtschaftliche Entscheidungen im landwirtschaftlichen Betrieb, damit sich dieser als Ihre Erwerbsgrundlage weiterentwickelt. Weitere Grundlage Ihrer Tätigkeit sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Tieren und Pflanzen sowie der zielgerichtete Einsatz der entsprechenden Produktionstechnik.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachklasse Landwirt*in ist ein Berufsausbildungsverhältnis (Ausbildungsvertrag).

Auch folgende Schüler*innen sind bei uns willkommen:

  • Schüler*innen ohne Ausbildungsverhältnis in berufsvorbereitenden Maßnahmen mit Praktikumsplatz in einem landwirtschaftlichen Betrieb<o:p></o:p>

  • Hochschulpraktikant*innen mit dem Ziel der Praktikant*innenprüfung

Organisatorisches

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis an.

Am Berufskolleg melden Sie sich über www.schueleranmeldung.de an. Das Sekretariat des Berufskollegs teilt dem Ausbildungsbetrieb die Unterrichtstage und den 1. Schultag mit.

Am 1. Schultag werden Sie von Ihrer künftigen Klassenleitung empfangen. Diese bespricht mit Ihnen die Organisation der gemeinsamen Arbeit (Schulprogramm, Arbeitsmittel, Bücherliste, Sammelbestellung von Büchern und Berichtsheften usw.).

Die Ausbildung zum/r Landwirt*in dauert 3 Jahre. 

Auszubildende mit Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung verkürzen auf 2 Jahre. Sie steigen in der Mittelstufe der Berufsschule ein. 

In der Unter- und Mittelstufe haben Sie im 14-täglichen Wechsel einen bzw. zwei Unterrichtstage pro Woche. Die Oberstufe hat einen Unterrichtstag.
 

Die Verteilung der Berufsschultage in der Woche wird vor Schuljahresbeginn festgelegt und den Ausbildungsbetrieben mitgeteilt.

Fächer

Schuljahr

Berufsbezogener Lernbereich

1.

2.

3.

Betriebsführung

1

1

1

Tierische Erzeugung
(Haltung, Fütterung und Züchtung von Nutztieren)

3

3

3

Pflanzliche Erzeugung
(Planung und Führung von Kulturen)

3

3

3

Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen

0

1

1

Berufsübergreifender Lernbereich

 

 

 

Deutsch / Kommunikation

1

1

1

Religionslehre

1

1

1

Sport / Gesundheitsförderung

1

1

1

Politik / Gesellschaftslehre

1

1

1

  1. Zwischenprüfung (Fächer, Bewertung)

    Eine Zwischenprüfung ist nach ca. 1½ Jahren (Mitte des 2. Ausbildungsjahres) vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer abzulegen. Dieser ist besetzt mit Ausbilder*innenn, Arbeitnehmern, dem Ausbildungsberater*innen der Landwirtschaftskammer und Lehrkräften der landwirtschaftlichen Berufsschule.
    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem betrieblichen Teil. Sie ist für den Auszubildenden eine Positionsbestimmung in der Mitte seines Ausbildungsweges.

     <o:p></o:p>

  2. Abschlussprüfung (Fächer, Bewertung)

    Die Abschlussprüfung wird wie die Zwischenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landwirtschaftskammer abgelegt. Sie gliedert sich in eine schriftliche Prüfung (Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde) sowie einen betrieblichen Teil (Tierproduktion und Pflanzenproduktion). In der betrieblichen Prüfung wird praktisch und mündlich im Zusammenhang geprüft. Die Aufgabenstellung orientiert sich an den Ausbildungsschwerpunkten (Rind oder Schwein in der Tierproduktion, Ackerbau oder Grünland in der Pflanzenproduktion).

Sie erhalten kurzfristig einen Schüler*innenausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt.

Da Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, müssen Sie die Kosten für die Fachbücher und die Fahrten zum Berufskolleg selbst tragen.

Die schulische Arbeit erfolgt überwiegend in beispielhaften Lernsituationen, welche die betriebliche Praxis aufnehmen. Schon bei der Zielformulierung zur jeweiligen Lernsituation ist die Mitarbeit der Schüler*innen von entscheidender Bedeutung. Bei der Auswahl von Lerninhalten werden regionale Besonderheiten der Betriebe berücksichtigt.

Besonderer Wert wird auf enge Verzahnung der drei Ausbildungsbereiche Betrieb, Schule und überbetriebliche Ausbildung gelegt:

  • Eine enge Abstimmung erfolgt mit dem Ausbildungsberater über Inhalte und Organisation der Ausbildungsschulungen und notwendige Nachweise (Arbeitsvorhaben, Leittexte, Erfahrungs- und Fachberichte) im Rahmen der Berichtsheftführung.

  • In Zusammenarbeit mit Vertretern der Praxis wurden spezielle Arbeitsvorhaben (Futterkonservierung/Rationsoptimierung, Wachstumsverlauf einer Wintergetreideart) konzipiert, die den besonderen Erfordernissen der hiesigen Veredlungswirtschaft Rechnung tragen. Aktuelle Boden- und Grundfutteruntersuchungen aus den Betrieben werden im Unterricht als Datengrundlage eingesetzt.

  • Durch gemeinsame Besuche von Praxisbetrieben lernen wir beispielsweise moderne Haltungsformen in der Tierproduktion kennen oder erfahren Neuigkeiten in der Pflanzenproduktion bei der Besichtigung von Versuchsflächen im Rahmen der Landessortenversuche.

  • Eine ständige Verbindung mit der Landwirtschaftskammer versorgt uns mit neuesten Daten und Empfehlungen zur Planung von pflanzenbaulichen Maßnahmen.

  • Neue produktionstechnische Entwicklungen werden durch den alljährlichen Besuch von Fachmessen (Agritechnica, Eurotier) erfasst.

  • In Verbindung mit dem Verband landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen (VLF) finden Betriebsbesichtigungen statt (Schlachthof, Molkerei, Wasserwerk usw.).

     

Für lernbenachteiligte Schüler*innen werden gemeinsam mit der Ausbildungsberatung, den Ausbilder*innen und den Eltern intensive Einzelberatungen durchgeführt. Darüber hinaus erhalten Teilnehmer*innen von berufsvorbereitenden und ausbildungsbegleitenden Maßnahmen regelmäßig praxisnahe Aufgaben, die sie unter Betreuung bearbeiten.

Abschlussmöglichkeiten

Sie befinden sich in einem Bildungsgang des „Dualen Systems“, das bedeutet, dass Ihre Berufsabschlussprüfung von der zuständigen Kammer (Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen) durchgeführt wird. Über die schulischen Leistungen erhalten Sie vom Berufskolleg ein Abschlusszeugnis (sofern nicht mehr als eine Note „mangelhaft“ bzw. kein „ungenügend“). Dieser Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt. Er ist mit Voraussetzung für den Besuch der Fachschule.

Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule (Abschlusszeugnis) können Sie ggf. einen bisher noch nicht erreichten Schulabschluss erwerben.

Möchten Sie den Erweiterten Ersten Schulabschluss erwerben, müssen Sie lediglich den Abschluss der Berufsschule erreichen (Bedingungen siehe oben).

 

Für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) muss die Berufsabschlussprüfung (Gesellenprüfung) bestanden worden sein. 

Zudem muss die schulische Leistung mindestens befriedigend sein und Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Für ausländische Schüler*innen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Anerkennung einer Fremdsprache durch eine Sprachfeststellungsprüfung. 

Mit dem Abschluss als Landwirt*in haben Sie die grundlegenden Voraussetzungen erworben, einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen. 

Eingeschlossen sind auch gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen wie z.B. der Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Beschäftigungsmöglichkeiten als Fremdarbeitskraft in großen landwirtschaftlichen Unternehmen existieren. 

Weitere Tätigkeitsbereiche finden Landwirte*innen auch im Dienstleistungsbereich wie z.B. Besamungsgenossenschaften, Zuchtunternehmen oder Landhandel.

Beratung

Bei weiteren Fragen zur Berufsausbildung zur/zum Landwirt*in, insbesondere bei allgemeinem Beratungswunsch können Sie sich an die Fachlehrer Ernst Heinrich Hoffrogge oder Benjamin Drüing wenden.