Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter
Standort: Dülmen
Als Steuerfachangestellte/r übernehmen Sie die käufmannischen Arbeiten Ihrer Mandant*innen und stehen als Ansprechpartner*in in steuerlichen und betriebswirtaschaftlichen Fragestellungen zur Verfügung. Sie arbeiten mit Buchführungen verschiedenster Privatpersonen und Unternehmen und besprechen nach der Prüfung die Ergebnisse mit Ihren Mandant*innen. Zudem bearbeiten Sie Steuerklärungen und überprüfen Steuerbescheide.
Die Ausbildung zur/m Steuerfachangestellte/n im Einzelhandel läuft im dualen System. Im Ausbildungsbetrieb erlenen Sie die praktischen Fähigkeiten und übernehmen konkrete Tätigkeiten. Während der schulischen Ausbildung in der Berufsschule erlernen Sie das theoretische Hintergrundwissen.
Aufnahmevoraussetzungen
Sind Sie an einer Ausbildung zum*r Steuerfachangestellten interessiert, so müssen Sie zunächst einen Betrieb finden, der in diesem Beruf ausbildet. Hier ist das örtliche Arbeitsamt mit seinen Berufsberatern und Informationsangeboten behilflich. Zudem können Sie auch die Internetseite der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe besuchen, um sich über den Ausbildungsberuf zu informieren.
Wir bieten Ihnen die schulische Ausbildung an, sowohl für die Steuerbüros aus dem Kreis Coesfeld aber auch überregional, z. B. weil ihr Wohnort in der Nähe der Schule liegt.
Die Aufgaben eines*r Steuerfachangestellten erfordern selbstständige Sachbearbeitung in Form bereichsübergreifender und zum Teil komplexer Fall- bzw. Vorgangsbearbeitung sowie Teamarbeit. Interessieren Sie sich für den Beruf, so ist es von Vorteil, wenn Sie Spaß am Umgang mit Menschen haben, gerne im Team arbeiten sowie Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen zeigen. Des Weiteren kommen Ihnen Kenntnisse in der Anwendung neuer Informationstechnologien zugute.
Organisatorisches
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben, meldet der/die Arbeitgeber*in diesen bei der Steuerberaterkammer zur Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis an. Sie müssen sich im Internet unter der Adresse http://www.schueleranmeldung.de bei dem Berufskolleg Ihrer Wahl anmelden. Das Sekretariat des Berufskollegs teilt dem Ausbildungsbetrieb die Unterrichtstage und den ersten Schultag mit.
Am ersten Schultag werden Sie von Ihrer*m künftigen Klassenlehrer*in empfangen und über allgemeine und berufsspezifische Regelungen, die an unserer Schule gelten, informiert.
Die Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten dauert i. d. R. 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung auf 2 ½ bzw. 2 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem ist hierzu das Einverständnis des ausbildenden Betriebs notwendig.
Fächer | Schuljahr | ||
---|---|---|---|
Berufsbezogener Lernbereich | 1. | 2. | 3. |
Wirtschafts- und Sozialprozesse | 2 | 2 | 1 |
Steuerrechtliche Sachverhalte | 4 | 4 | 3 |
Finanzwirtschaftliche Prozesse | 2 | 2 | 3 |
Zusatzqualifikation Lohn und Gehalt | 0 | 1 | 0 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |||
Deutsch | 1 | 0 | 1 |
Religionslehre | 0 | 0 | 1 |
Branchenspezifische Fachkunde | 2 | 1 | 3 |
Sport | 0 | 1 | 0 |
Politik | 1 | 0 | 0 |
Sie besuchen an zwei Tagen in der Woche die Schule:
- 1. Ausbildungsjahr: Dienstag und Freitag
- 2. Ausbildungsjahr: Montag und Donnerstag
- 3. Ausbildungsjahr: Montag und Mittwoch
Der Bildungsgang „Steuerfachangestellte*r“ verfolgt insbesondere die im Schulprogramm verankerten Ziele „Praxisbezug, Kooperation mit ausbildenden Betrieben und fächerübergreifender Unterricht“.
Der angestrebte Praxisbezug wird durch fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben geschaffen, die praxistypische Situationen darstellen: Mandantenkontakte, Bearbeitung von Buchungs- und Steuerbelegen, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Krankenkasse und Finanzamt.
1. Zwischenprüfung (Fächer, Bewertung)
Die Zwischenprüfung ist nach ca. 1,5 Jahren vor der Steuerberaterkammer abzulegen. Sie besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil, in dem praxisbezogene Fälle oder Aufgaben der drei Prüfungsfächer steuerrechtliche Sachverhalte, Finanzwirtschaftliche Prozesse und Wirtschafts- und Sozialprozesse zu lösen sind.
2. Abschlussprüfung (Fächer, Bewertung)
Die Abschlussprüfung wird vor der Steuerberaterkammer abgelegt. Insgesamt erstreckt sich die Prüfung über drei schriftliche Prüfungsgebiete
1. Steuerrechtliche Sachverhalte
2. Finanzwirtschaftliche Prozesse und
3. Wirtschafts- und Sozialprozesse
sowie die mündliche Prüfung im Prüfungsfach "Mandantenorientierte Sachbearbeitung". Im mündlichen Prüfungsfach soll der Prüfling ausgehend von einer kurzen Vorbereitungszeit berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen.
Sie erhalten kurzfristig einen Schüler*innenausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt.
Ein schöner Nebeneffekt der Ausbildung ist die Ausbildungsvergütung, die Sie erhalten. Deshalb ist die Lernmittelfreiheit für Auszubildende weggefallen. Im Klartext heißt das: Sie müssen die Schulbücher selbst bezahlen. Ebenso sind die Fahrten zum Berufskolleg von Ihnen selbst zu tragen.
Abschlussmöglichkeit
Mit dem Abschluss als Steuerfachangestellte*r bieten sich vielfältige berufliche Chancen in der Industrie, im Handel, im privaten Dienstleistungssektor sowie in öffentlichen Betrieben. Es bestehen zudem gute berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten z. B. zum/r Steuerfachwirt*in und zum/r Steuerberater*in. Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.
Beratung
Bei weiteren Fragen zur Ausbildung zur/m Steuerfachangestellten und bei allgemeinem Beratungswunsch können Sie sich an die Bildungsgangleiterin, OStR Barbara Kröger, wenden.