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Verkäuferin / Verkäufer

Standorte: Lüdinghausen und Dülmen

 

Als Verkäufer/in verkaufen Sie Waren aller Art. Jenachdem, in welchem Betrieb oder in welcher Abteilung Sie eingesetzt sind, kommen Sie mit verschiedensten Produkten, wie beispielsweise Nahrungsmitteln, Elektro-Artikeln oder Kleidung, in Kontakt. Hauptsächlich sind Sie für die Abrechnungen zuständig. Zusätzlich erstellen Sie Rechnungen, beraten Kund*innen und führen Reklamationen und Reservierungen durch. 

Die Ausbildung zur/m Verkäufer/in läuft im dualen System. Im Ausbildungsbetrieb erlenen Sie die praktischen Fähigkeiten und übernehmen konkrete Tätigkeiten. Während der schulischen Ausbildung in der Berufsschule erlernen Sie das theoretische Hintergrundwissen. 

Aufnahmevoraussetzungen

Sie sind an einer Ausbildung zur/m Verkäufer/in interessiert? Dann müssen Sie zunächst einen Betrieb finden, der in diesem Beruf ausbildet. Hier sind die örtliche Arbeitsagentur mit ihren Berufsberatern und Informationsangeboten und die Leerstellenbörsen der IHK Nordwestfalen und des Deutschen Bildungsservers behilflich.

Zudem ist es ratsam, die Internetseiten ansässiger Einzelhandelsunternehmen zu besuchen, um sich unter anderem über deren Ausbildungsangebot zu informieren. Erfahrungen haben gezeigt, dass ein persönliches Vorstellen gerade in kleineren Einzelhandelsunternehmen besonders aussichtsreich ist.

Wir sind für Ihre schulische Ausbildung zuständig, wenn Ihr Ausbildungsbetrieb sie bei uns anmeldet. Es besteht eine freie Berufsschulwahl, unabhängig von Ihrem Wohn- und Arbeitsort.

Interessieren Sie sich für eine Ausbildung im Einzelhandel, so ist es von Vorteil, wenn Sie Freude am Umgang mit Menschen haben, gern im Team arbeiten sowie an wirtschaftlichen Zusammenhängen interessiert sind. Haben Sie Kenntnisse in der Anwendung neuer Informationstechnologien, dann kommt Ihnen das beim Einsatz eines Warenwirtschaftssystems zugute.

Organisatorisches

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, meldet der Arbeitgeber diesen bei der zuständigen Kammer zur Eintragung in das Berufsbildungsverzeichnis an. Sie müssen sich im Internet unter der Adresse www.schueleranmeldung.de bei dem Berufskolleg Ihrer Wahl anmelden. Das Sekretariat des Berufskollegs teilt dem Ausbildungsbetrieb die Unterrichtstage und den ersten Schultag mit.

Am ersten Schultag werden Sie von der künftigen Klassenleitung empfangen und über allgemeine und berufsspezifische Regelungen, die an unserer Schule gelten, informiert.

Die Ausbildung zum/r Verkäufer/in dauert i.d.R. 2 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung auf 1 1/2 Jahre ist möglich. Hierzu ist das Einverständnis des ausbildenden Betriebes und der Industrie- und Handelskammer notwendig.

Fächer

Schuljahr/Stunden

Berufsbezogener Lernbereich

1.

2.

Kundenkommunikation und -service

2,5-4

1,5

Warenbezogene Prozesse

1,5-2

3

Wirtschafts- und Sozialpresse

2

1

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

-

2

Datenverarbeitung

0-1

-

Fremdsprache

0-1

0-1

Berufsübergreifender Lernbereich

   

Deutsch / Kommunikation

0-1

0-1

Religionslehre

0-1

0-1

Sport / Gesundheitsförderung

0-1

0-1

Politik / Gesellschaftslehre

0-1

0-1

 

Wir bieten für Bildungsgänge, die laut Lehrplan das Fach Englisch nicht im berufsbezogenen Bereich vorsehen, so genannte FORKE- Kurse (Fachoberschulreife-Kurs Englisch) im Umfang von 80 Stunden an.

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg wird der Unterricht für Auszubildende im Einzelhandel in Dülmen (D) und in Lüdinghausen (LH) angeboten. Der Unterricht verteilt sich wie folgt:
 

  • im 1. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage/ Woche mit jeweils 6-8 Unterrichtsstunden

  • im 2. Ausbildungsjahr: 2 Berufsschultage/ Woche mit jeweils 6-8 Unterrichtsstunden<o:p></o:p>.

 

  • Zwischenprüfung (Fächer, Bewertung)
    Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung vor der Industrie und Handelskammer statt. Die Zwischenprüfung erfolgt schriftlich und dauert höchstens 90 Minuten. In dieser sind praxisbezogene Aufgaben zu lösen.
  • Abschlussprüfung (Fächer, Bewertung)
    Die Abschlussprüfung wird zum Ende der Ausbildung ebenfalls vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Insgesamt erstreckt sich die Prüfung über drei schriftliche Prüfungsgebiete (1. Verkauf und Werbemaßnahmen mit 90 Minuten, 2. Warenwirtschaft und Kalkulation mit 60 Minuten und 3. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 60 Minuten) sowie die fachpraktische Prüfung. Liegt der Schwerpunkt der schriftlichen Prüfung in der Ermittlung des vorhandenen Fachwissens, so ist das Augenmerk bei der fachpraktischen Prüfung auf das fallbezogene Fachgespräch gerichtet. Hier muss der Auszubildende nachweisen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann.
  • Wenn ein Vertrag zum/zur Kaufmann/frau im EH anschließt, erhalten Sie eine Anrechnung der schriftlichen Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/in = Teil 1der gestreckten Abschlussprüfung. 

Der Bildungsgang Einzelhandel verfolgt insbesondere das im Schulprogramm verankerte Leitbild:Wir sind eine Schule, die eine gelingende Kommunikation und Kooperation als Grundlage ihres gemeinsamen Schullebens versteht.“ Diese Leitidee wird erweitert vom Umgang mit Kund*innen, Kolleg*innen und Vorgesetzten. Anhand praxisorientierter Fallbeispiele trainieren wir Verhaltensweisen für unterschiedliche Gesprächssituationen und entwickeln Sprachstrategien, um Gesprächsziele besser zu erreichen.

Für Jugendliche, deren Ausbildungserfolg gefährdet ist, bietet die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungsträgern einen kostenlosen Zusatzunterricht in allen theoretischen Berufsschulfächern an. 

Sie erhalten kurzfristig einen Schüler*innenausweis, der Ihnen bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen einen günstigeren Zutritt gewährt.

Für einen Teil der Schulbücher müssen Sie selbst aufkommen. Ebenso sind die Fahrtkosten zum Berufskolleg von Ihnen selbst zu tragen. Mit einem Azubi-Abo können Sie jedoch Ihre monatlichen Fahrtkosten reduzieren, zumal sich auch der Ausbildungsbetrieb an diesem Abo beteiligen kann.

Abschlussmöglichkeiten

Ihre Berufsabschlussprüfung wird von der zuständigen Kammer (i.d.R. IHK Nord Westfalen) durchgeführt. Über Ihre schulischen Leistungen erhalten Sie vom Berufskolleg ein Abschlusszeugnis (sofern dies nicht mehr als eine Note „mangelhaft“ bzw. kein „ungenügend“ enthält). Dieser Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt.

 

Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule (Abschlusszeugnis) können Sie ggf. einen bisher noch nicht erreichten Schulabschluss erwerben.

Möchten Sie den Sekundarabschluss I – Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) - erwerben, müssen Sie lediglich den Abschluss der Berufsschule erreichen.

Zur Erlangung des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife - benötigen Sie

  • einen Notendurchschnitt von 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • die bestandene Berufsabschlussprüfung und
  • den Nachweis von angemessenen Englischkenntnissen.

Mit dem Abschluss als Verkäufer/in bieten sich vielfältige berufliche Chancen in den unterschiedlichsten Branchen des Einzelhandels.

Es bestehen zudem gute berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten z. B. zum/zur Handelsfachwirt/in, zum/zur Geprüfte/n Handelsassistent/in. Ferner werden entsprechend dem beruflichen Aufgabengebiet verschiedene funktionsbezogene Weiterbildungen mit Abschluss angeboten. Die Verbände und Kammern geben hierzu Auskunft.

Beratung

Bei weiteren Fragen zur Ausbildung zur/m Verkäufer/in und bei allgemeinem Beratungswunsch können Sie sich an die Bildungsgangleiterin, OStR´s Elke Kurth, wenden. 

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