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Die Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs

“Fit für Europa" 

Das ist unser Stiftungsmotto.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung und der Völkerverständigung durch internationale Kontakte von Schülerinnen und Schülern und jungen Berufstätigen aus dem Bereich des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs in Lüdinghausen.

Im Einzelfall können auch internationale Begegnungen und internationaler Austausch außerhalb des Bereichs des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs gefördert werden.

Aus dieser Zielsetzung heraus ist die Stiftung Trägerin der Begegnungsstätte "Marianne-von-Weizsäcker-Haus" in Lüdinghausen.

Die Stiftung fördert die Meinungsbildung und die Stärkung der internationalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs im Unterricht und in außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem internationalen Austausch von Praktikanten.

Die Stiftung sieht ihre Aufgabe darin, bei jungen Erwachsenen personale Kompetenzen wie Toleranz und Verantwortungsbewusstsein im Sinne umfassender Fach- und Handlungskompetenz zu fördern. Dazu gehören in gleichem Maße die Persönlichkeitsentwicklung, die beruflich-fachliche Kompetenz und die Fähigkeit zur selbstständigen Weiterentwicklung. Sie geht dabei von der Überzeugung aus, dass dafür -  zum Wohle der gesamten Region und ihrer Bürger*innen - der internationale Austausch von besonderer Bedeutung ist. Dieser Austausch soll im Geiste des voneinander Lernens verwirklicht werden.

Hier geht es zur Homepage der Stiftung.

Das Gästehaus

Das Marianne-von-Weizsäcker-Jugendgästehaus ist errichtet worden, um Jugendlichen aus dem Ausland, die in unserer Region ein Praktikum machen, eine gute, preiswerte und den Bedürfnissen entsprechende Unterkunft geben zu können.

Das Gästehaus verfügt über fünf Zwei-Bett-Zimmer, einen Gemeinschaftsraum mit vollständiger Küchenzeile, Sitzecke, Fernseher und Internetanschluss. Neben zwei Duschen und Waschräumen/WCs verfügt das Haus auch über Waschmaschine und Trockner.

Nutzen kann das Jugendgästehaus jeder, der in der Region ein Praktikum macht oder einem vergleichbaren Austausch teilnimmt, der an internationalen Sportveranstaltungen in der Region beteiligt ist oder dessen Besuch allgemein der Förderung internationaler Kontakte in unserem Einzugsbereich dient.

 

Marianne von Weizsäcker ist die Ehefrau des Altbundespräsidenten Richard von Weizsäcker, dem Namensgeber des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs in Lüdinghausen.

Richard von Weizsäcker besucht in regelmäßigen Abständen die Schule mit ihren beiden Standorten Lüdinghausen und Dülmen. Dabei ist er stets begleitet von seiner Ehefrau Marianne, die bei den Besuchen niemals im Mittelpunkt gestanden hat, aber genauso offen und herzlich mit den Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs umzugehen vermag wie ihr Ehemann selbst, der unser Schulleben durch Reden, Impulsreferate und Gesprächsrunden während seiner Besuche mitgestaltet.

Der Rolle und Bedeutung Marianne von Weizsäckers für das Berufskolleg gerecht zu werden war unser besonderer Wunsch. Deshalb trägt das von der Gästehaus der Stiftung betriebene Gästehaus jetzt ihren Namen.

Das Haus ist am 2. November 2006 offiziell von Marianne von Weizsäcker eingeweiht worden.


"Die Einweihung des internationalen Jugendgästehauses unter dem Motto "Fit für Europa" zeigt, dass das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg verantwortungsbewusst die richtigen Schritte für die Zukunft der jungen Erwachsenen vorbereitet. Mit seinem so starken und sympathischen Partner wie dem Deltion-College in Zwolle/NL  ergeben sich für Schülerinnen und Schüler beider Schulen gute Möglichkeiten sowohl des persönlichen Kennen Lernens als auch der arbeitsbezogenen Kontakte [...] "Fit für Europa" ist ein guter und notwendiger Leitsatz, der in seiner Erweiterung “Fit for the World“ seine eigentliche Bedeutung erfährt.”

Marianne von Weizsäcker im Jahrbuch der Schule von 2007

Herbst 2004erste Idee  
Frühjahr 2005eine erstes kleines Sperrholzmodell wird vorgestellt: Architekt Spital-Frenking, der schon den Anbau erstellte, zeigt seine ersten Ideen  
Sommer 2005ein möglicher Investor zieht sich zurück; trotzdem: weitere Grundstücksverhandlungen, Bodengutachten, Mietvertrag mit dem Deltion College und dem Kreis (für das Untergeschoss des Gebäudes), Gespräche mit Marianne von Weizsäcker, ...  
Herbst 2005ein neuer Investor findet sich; das Ehepaar Annette und Franz-Bernhard Tenberge beschließt das Haus zu bauen  
Mai 2006Baubeginn; Grundsteinlegung am 31. Mai 2006  
Herbst 2006Einweihungsfeier am 2. November 2006 im Beisein von Marianne und Richard von Weizsäckers, 300 Gästen aus der Region und 100 weiteren aus dem Deltion College in Zwolle/NL  

Wenn Sie

  • als Schüler*in/Student*in/Auszubildende*r einen Praktikumsplatz in Lüdinghausen und seiner Umgebung erhalten haben,

  • mit einem Verein oder einer Organisation nach Lüdinghausen oder seine nähere Umgebung kommen, der/die die internationale Jugendarbeit fördert,

  • eine Unterkunft suchen, die Ihnen weitere internationale Begegnungen mit Anbindung an feste Bezugspersonen unseres Berufskollegs ermöglicht,

  • sich selbst versorgen können,

dann

  • freuen wir uns auf Sie als Mieter oder Mieterin.

  • Mitzubringen sind die Bereitschaft, Neues zu entdecken, sich in fremde Umgebungen einzufinden und neue Kontakte zu knüpfen. Allerdings brauchen Sie bei uns auch Bettwäsche und Handtücher für den persönlichen Bedarf. Alles andere ist vorhanden.


Mietkonditionen

Solange das Gästehaus nicht voll belegt ist, können die Doppelzimmer als Einzelzimmer vergeben werden.  
Die Miettarife orientieren sich an den Fördermitteln des "Programms für lebenslanges Lernen" der Europäischen Union.Die Übernachtung im Doppelzimmer kostet 15 € pro Nacht. Wer ein Einzelzimmer mieten möchte, zahlt pro Übernachtung 30 €.

Weitere Konditionen für einen längeren Aufenthalt erfragen Sie bitte unter der Telefonnummer 0049 2591 23980 (Zentrale des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs) oder per Mail (s.u.).


Vor der Buchung

Bitte richten Sie Ihre Buchungsanfrage per Mail an rvw-bk-lh@kreis-coesfeld.de

Vorgehensweise:
1. - Anfrage per Mail durch den Gast
2. - Offerte mit genauer Preisangabe per Mail durch uns
3. - verbindliche Buchung mit der Anzahlung durch den Gast
4. - Buchungsbestätigung durch uns per Mail

Für den Abschluss eines Mietvertrages gilt Folgendes: 

  • Bei Aufenthalten bis zu einem Monat muss Direktzahlung der Miete erfolgen, bei Buchungen von mehr als einem Monat erfolgt die Mietzahlung jeweils zu Beginn eines Monats.

  • Die Mieter*innen überweisen bei Abschluss des „Beherbungsvertrages“ einen Betrag von 100,- €, der sich aus 50,- € Kaution und einer Endreinigungspauschale von 50,-  € zusammensetzt.  

  • Die gemeinschaftlich genutzten Räume müssen einmal pro Woche bis Donnerstag, 12.00 Uhr grundlegend gereinigt werden.

Mietvertrag

Über uns

vom 2. November 2006

Präambel

"Die folgenden Generationen sind die größte und stärkste Verpflichtung, die wir auf Erden haben.“
(Richard von Weizsäcker)

 

Die Gründung der Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen erfolgt in diesem Bewusstsein. Sie hat das Ziel, Bildung und Erziehung zu fördern und ihren Bei­trag zur Völkerverständigung zu leisten.

Bildung wird dabei als Bildung des ganzen Menschen verstanden, die sowohl den Erwerb von persönlichen als auch beruflichen Kompetenzen beinhaltet.

Die Stiftung sieht deshalb ihre Aufgabe darin, bei jungen Erwachsenen personale Kompetenzen wie Toleranz und Verantwortungsbewusstsein und berufliche Kompetenzen im Sinne einer umfassenden Fach- und Handlungskompetenz und der Fähigkeit zur selbstständigen Weiterentwicklung zu fördern. Sie geht dabei von der Überzeugung aus, dass dafür zum Wohle der gesamten Region und ihrer Bürger*innen der internationale Austausch von besonderer Bedeutung ist. Dieser Austausch soll in einer Atmosphäre erfolgen, die den Gedanken des voneinander Lernens verwirklicht.

Die Stiftung will die bestehende Kooperation des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs mit dem Deltion College in Zwolle, Niederlande, aktiv fördernd begleiten.

Die Stiftung will Möglichkeiten schaffen, damit durch Wissen und Kenntnisse, gemeinsame Arbeit und gemeinsames Erleben, Verständnis für andere Kulturen entwickelt und somit ein friedliches Zusammenleben gefördert werden kann.

§ 1
Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr

(1)           Die Stiftung führt den Namen "Stiftung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen zur Förderung der internationalen Begegnung“.

(2)           Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

(3)           Die Stiftung hat ihren Sitz in Lüdinghausen.

(4)           Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck und Aufgaben der Stiftung

(1)                 Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung und der Völkerverständigung durch internationale Kontakte von Schülerinnen und Schülern und jungen Berufstätigen aus dem Bereich des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs in Lüdinghausen.

Im Einzelfall können auch internationale Begegnung und internationaler Austausch außerhalb des Bereichs des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs gefördert werden.

(2)                 Der Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch

a)                   die Unterstützung und Sicherstellung des Betriebs der Begegnungsstätte "Marianne-von-Weizsäcker-Haus“ in Lüdinghausen, soweit diese gemeinnützige Zwecke im Sinne der AO verfolgt.

b)                  die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung durch geeignete Maßnahmen (öffentliche Veranstaltungen, Publikationen usw.) zur Stärkung des internationalen Austausches.

c)                  Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls die Zwecke der Stiftung verfolgen.

d)                  Vergabe von Beihilfen, Stipendien oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung des Stiftungszwecks.

(3)                 Die unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.

(4)                 Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.

(5)                 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3
Stiftungsvermögen, Zustiftungen, Spenden

(1)                 Das Stiftungsvermögen besteht aus der im Stiftungsgeschäft genannten Erstausstattung.

(2)                 Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es kann ausnahmsweise bis zur Höhe von 15 % seines Wertes in Anspruch genommen werden, wenn anders der Stiftungszweck nicht zu verwirklichen ist und die Rückführung der entnommenen Vermögenswerte zum Stiftungsvermögen innerhalb der drei folgenden Jahre sichergestellt ist. Die Erfüllung der Satzungszwecke darf durch die Rückführung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.. Des Stiftungsvermögen ist sicher und ertragbringend anzulegen. Vermögensumschichtungen sind zulässig.

(3)                 Die Stiftung kann Zuwendungen (Zustiftungen oder Spenden) entgegennehmen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sie können aus jeder Art von Vermögen bestehen. Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu. Spenden sind zeitnah zu verwenden. Ist die Art der Zuwendung nicht eindeutig bestimmt, entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. Erbschaften und Vermächtnisse gelten grundsätzlich als Zustiftung.

(4)                 Rücklagen können aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten gebildet werden.

(5)                 Die Stiftung kann für ihre Zwecke Spenden zur zeitnahen Verwendung einwerben oder entgegennehmen. Die Verwendung orientiert sich an dem von der Spenderin oder dem Spender gewünschten Zweck. Ist kein Verwendungszweck genannt, ist der Vorstand berechtigt, die Spende nach eigenem Ermessen im Sinne des Stiftungszwecks zu verwenden oder den Rücklagen zuzuführen.

§ 4
Stiftungsmittel

(1)                 Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben mit den Stiftungsmitteln; deren Quellen sind insbesondere Erträge des Vermögens und Zuwendungen, die nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden (Spenden). Die Erträge des Stiftungsvermögens und die Spenden sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften zeitnah zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.

(2)                 Die Stiftungsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke effizient und sparsam verwendet werden. Die Stiftung darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

(3)                 Ansprüche auf Zuteilungen von Stiftungsmittel bestehen nicht. Die Stiftung ist bei der Zuteilung nur an gesetzliche Bestimmungen und die Bestimmungen dieser Satzung gebunden.

(4)                 Wer Stiftungsmittel erhält, ist verpflichtet, über deren genaue Verwendung Rechenschaft abzulegen.

§ 5
Organisation

(1)                 Organe der Stiftung sind

a)                   das Stiftungsforum

b)                   der Stiftungsrat

c)                   der Vorstand

(2)                 Der Vorstand kann beratende Gremien ohne Entscheidungsbefugnisse einrichten.

(3)                 Mit Zustimmung des Stiftungsrates kann der Vorstand ein Kuratorium berufen, dem unabhängige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens angehören sollen. Das Kuratorium soll sich in der Öffentlichkeit werbend für die Ziele der Stiftung einsetzen.

(4)                 Die Stiftung kann zur Erledigung ihrer Aufgaben unentgeltlich oder entgeltlich Hilfspersonen beschäftigen oder die Erledigung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

(5)                 Die Stiftung hat über ihre Vermögen und ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen.

(6)                 Die Mitglieder der Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 6
Stiftungsforum

(1)                 Die Gründungsstifter sind Mitglieder des Stiftungsforums. Die Zugehörigkeit besteht auf Lebenszeit und ist nicht übertragbar. Zustifter können Mitglieder des Stiftungsforums werden. Die Einzelheiten bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Stiftungsrates.

(2)                 Das Stiftungsforum hat das Recht, mindestens einmal jährlich vom Vorstand über die Angelegenheiten der Stiftung informiert zu werden. Es kann durch Beauftragte Einsicht in die Unterlagen der Stiftung nehmen und kann Rechenschaft verlangen. Es kann dem Stiftungsrat und dem Vorstand Anregungen für deren Tätigkeit geben.

§ 7
Stiftungsrat

(1)                 Die Stiftung hat einen Stiftungsrat. Er besteht aus mindestens drei und höchstens dreizehn Personen. Der erste Stiftungsrat (Gründungsrat) wird durch die Stifter mit dem Stiftungsgeschäft festgelegt. Der Stiftungsrat wählt den Vorsitzenden/die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden/die stellvertretende Vorsitzende aus seiner Mitte.

(2)                 Die Amtszeit des Gründungsrates beträgt für die Hälfte der Mitglieder zwei Jahre für die zweite Hälfte der Mitglieder drei Jahre.

(3)                 Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt drei Jahre. Die Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Mehrfache Wiederwahl ist zulässig. Bei Ausscheiden von Stiftungsratsmitgliedern bestellen die verbleibenden Mitglieder die Nachfolger.

(4)                 Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Die ihnen entstandenen angemessenen Kosten, Auslagen und Aufwendungen können nach Maßgabe eines entsprechenden Stiftungsratsbeschlusses erstattet werden.

(5)                 Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Amt aus, so kann der Stiftungsrat ein neues Mitglied für den Rest der Amts­zeit des Aus­geschiedenen kooptieren.

(6)                 Der Stiftungsrat kann ihm angehörende Mitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen. Die Abberufung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder des Stiftungsrates.

(7)                 Näheres regelt die Geschäftsordnung des Stiftungsrates.

(8)                 Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungssatzung. Er ist beratendes und kontrollierendes Gremium. Er genehmigt den Jahresabschluss und wählt ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen aus. Er kann Höchstsätze für die Ausgaben für Verwaltung und Werbung festlegen.

(9)                 Der Stiftungsrat bestellt, überwacht und entlastet die Vorstandsmitglieder und ruft sie ab. Er kann dem Vorstand Richtlinien für dessen Arbeit geben, nicht jedoch Einzelanweisungen. Er soll den Vorstand anregen, beraten und kritisch begleiten. Er kann vom Vorstand jederzeit Informationen über die Stiftung und Einsicht in die Unterlagen einschließlich Sonderprüfungen verlangen. Er kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.

§ 8
Vorstand

(1)                 Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die/der Vorsitzende/r oder einer der Stellvertreter*innen - vertreten die Stiftung nach außen. Es kann durch den Stiftungsrat Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

(2)                 Die Mitglieder des Vorstandes werden abgesehen vom ersten Vorstand, den die Gründungsstifter bestellen vom Stiftungsrat gewählt und abberufen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Mehrfache Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

(3)                 Der Vorstand führt die Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele und Prioritäten fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er stellt einen Wirtschaftsplan auf und bestellt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Er legt für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Abschluss vor, erstattet Bericht über die Geschäftstätigkeit und sorgt für Transparenz nach außen.

(4)                 Der Vorstand kann für die Erledigung der Aufgaben der Stiftung eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer sowie weitere Personen beschäftigen oder die Erledigung von einzelnen Stiftungsaufgaben entgeltlich oder unentgeltlich anderen Personen übertragen.

(5)                 Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter*innen. Wiederwahl ist zulässig. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

(6)                 Mitglieder des Vorstandes können ehren-, neben- oder hauptamtlich für die Stiftung tätig sein. Die Entscheidung darüber und gegebenenfalls über die Höhe einer angemessenen Vergütung trifft der Stiftungsrat. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz angemessener Aufwendungen und Auslagen.

(7)                 Der Vorstand kann in Abstimmung mit dem Stiftungsrat Arbeitsgruppen einrichten und für deren Tätigkeit eine Geschäftsordnung erlassen.

§ 9
Beschlüsse

 (2)                  Umlaufbeschlüsse sind zulässig; dies gilt nicht für Bestellungen und Abberufungen von Organmitgliedern sowie für Beschlüsse nach den §§ 10 und 11 dieser Satzung.

 § 10

Satzungsänderung

(1)                 Satzungsänderungen sind zulässig. Über Änderungen, einschließlich des Zwecks, sofern dessen Erfüllung unmöglich geworden oder nicht mehr zeitgemäß ist oder eine Veränderung erfordert, beschließt der Vorstand mit Zustimmung des Stiftungsrates. Satzungsänderungen erfordern in beiden Organen die Zustimmung von drei Vierteln der Mitglieder.

(2)                 Durch eine Änderung der Satzung darf die Gemeinnützigkeit der Stiftung nicht beeinträchtigt werden.

§ 11
Auflösung, Zusammenschluss/Vermögensanfall

(1)                 Vorstand und Stiftungsrat können gemeinsam mit einer Mehrheit von drei Vierteln ihrer Mitglieder die Auflösung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder mehreren steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und auch die nachhaltige Erfüllung eines nach § 10 Abs. 1 geänderten oder neuen Stiftungszwecks nicht in Betracht kommt. Die durch den Zusammenschluss entstehende neue Stiftung muss ebenfalls steuerbegünstigt sein.

(2)                 Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke soll das nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten verbliebene Vermögen an eine oder mehrere andere rechtsfähige Stiftungen fallen, die es im Sinne dieser Satzung zu unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zu verwenden haben. Diese Stiftungen werden vom Vorstand mit Zustimmung des Stiftungsrates bestimmt. Die Beschlüsse dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamts ausgeführt werden.

§ 12
Stellung des Finanzamtes

Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenen Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Satzungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist zuvor eine Stellungnahme des Finanzamts einzuholen. 

§ 13
Stiftungsaufsicht und Inkrafttreten

(1)                 Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht nach Maßgabe des für Stiftungen geltenden Rechts.

(2)                 Die Satzung tritt mit dem Tage der Anerkennung der Stiftung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft. Die Stiftung ist damit rechtsfähig.

 

(1)                  Der Vorstand und der Stiftungsrat sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Sie beschließen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. Ein abwesendes Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem jeweiligen Stiftungsorgan durch ein anwesendes Mitglied vertreten lassen. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen. 

Sabine Neuser1. Vorsitzende
Antje Ziesstellv. Vorsitzende, internationale Kontakte
Bernd Tewesstellv. Vorsitzender, Geschäftsführer
Volker ScheipersFinanzen
Judith Tekstrainternationale Kontakte
Astrid Deppermanninternationale Kontakte
Christiane ReimerProtokoll

  • Martin Jasper (1. Vorsitzender)
  • Ulrich Müller (stellv. Vorsitzender)
  • Andreas Baumeister
  • Eva John
  • Christine Köhler
  • Matthias Kortendieck
  • Peter Lips
  • Herbert Lütke Holz
  • Michael Merten
  • Dr. Christian Schulze-Pellengahr
  • Johannes Walterbusch
  • Pascal Wewers
  • Annegret Wierling

     
  • Finanzprüfung:
    Prof. Dr. Dirk Thoms-Meyer

Förderprogramm 1

Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen der beruflichen Bildung

Gesamtfördersumme:

z.Zt. noch nicht festgelegt

Förderzeitraum:

Haushaltsjahr 2022 – Förderzusagen für 2022 stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit

Förderbedingungen:

Die zu fördernde Person muss Schüler/in des RvW-Berufskollegs sein.

Die Förderung erfolgt nachrangig, d.h. dass andere Förderungsmöglichkeiten vorher ausgeschöpft sein müssen. Es ist ein Eigenanteil von mind. 30% nachzuweisen. Während des Auslandsaufenthalts sind definierte Lerneinheiten in der beruflichen/schulischen Bildung zu absolvieren und zu dokumentieren. Die Ergebnisse/Erfahrungen aus dem Auslandsaufenthalt sind im Rahmen der Stiftungsarbeit zu publizieren.

Die Förderung kann auch teilweise als Darlehen gewährt werden. In diesem Fall ist vor Beginn des Auslandsaufenthalts ein verbindlicher Rückzahlungsplan zu vereinbaren.

Bewerbungszeitraum:     2. Januar bis 23. Februar 2022

Bewerbungsunterlagen:  

Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person und zum Förderprogramm

Motivationsschreiben

Aufstellung/Nachweis der Gesamtkosten, über die vorrangige Förderung und den Eigenanteil

Vertrauliches Lehrergutachten

Förderprogramm 2

Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Programmen eines anerkannten Trägers

Gesamtfördersumme:

z.Zt. noch nicht festgelegt

Förderzeitraum:

Haushaltsjahr 2021 – Förderzusagen für 2022 stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit

Förderbedingungen

Die zu fördernde Person muss Schüler/in des RvW-Berufskollegs sein oder dem RvW-Berufskolleg in besonderer Weise verbunden sein.

Die Förderung erfolgt nachrangig, d.h. dass andere Förderungsmöglichkeiten vorher ausgeschöpft sein müssen. Es ist ein Eigenanteil von mind. 30% nachzuweisen. Das Auslandsprogramm des anerkannten Trägers muss vorrangig das Ziel der Förderung der internationalen Verständigung haben. Die Ergebnisse/Erfahrungen aus dem Auslandsaufenthalt sind im Rahmen der Stiftungsarbeit zu publizieren.

Die Förderung kann auch teilweise als Darlehen gewährt werden. In diesem Fall ist vor Beginn des Auslandsaufenthalts ein verbindlicher Rückzahlungsplan zu vereinbaren.

Bewerbungszeitraum:

2. Januar bis 23. Februar 2021

Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person und zum Förderprogramm

Motivationsschreiben

Aufstellung/Nachweis der Gesamtkosten, über die vorrangige Förderung und den Eigenanteil

Vertrauliches Lehrergutachten

 

Kostenaufstellungen/Nachweise können -nach Absprache- auch später nachgereicht werden.

Bewerbungsformulare zum Download

Geschäftsbericht 2021

Das Jahr 2021 war leider immer noch ein Corona-Jahr, wenngleich in der zweiten Jahreshälfte zumindest theoretisch wieder mehr direkte Kontakte möglich waren. So ist mit Beginn der Schulzeit auch unser neuer Fremdsprachenassistent aus Großbritannien in das Marianne-von-Weizsäcker-Jugendgästehaus eingezogen und hätte gerne noch weitere Mitbewohner*innen gehabt, die aber alle kurzfristig absagen mussten.

Die verfügbaren Mittel der Stiftung haben wir wieder für den Erhalt des Hauses investiert. Diesmal haben wir ergänzend einen großen Kühlschrank gekauft, so dass es zukünftig keine Probleme mehr geben wird, wenn das Haus vollständig belegt sein sollte. Zudem gab es kleinere Ersatzbeschaffungen für die Küche, eine Matratze musste erneuert werden. Da die Schule wieder ein Europafest feiern konnte, hat die Stiftung auch hier einen finanziellen Zuschuss gewährt.

Dankenswerterweise haben wir in diesem Jahr sehr viel Unterstützung erhalten sowohl von den Banken (Volksbank Südmünsterland Mitte und Sparkasse Westmünsterland) als auch vom Lions und vom Rotary Club. Der Kreis Coesfeld, unser Vermieter, hat uns für die absolute Lockdown - Phase die Miete erlassen.

Ein kleines Multitool-Werkzeug (s. Foto), unterstützt von der Sparkasse Westmünsterland, kann seit dem letzten Jahr für einen Mindestpreis von 5€ erworben werden!

Übrigens versorgt die Stiftung seit Jahren bereits alle Klassen des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs mit einem Schuljahreskalender, der in den Klassenräumen aufgehängt wird und so auch uns immer wieder in Erinnerung bringt.


Geschäftsbericht 2020

Das Jahr 2020 war durch die Corona-Pandemie bestimmt. Fast alle Auslandsaktivitäten mussten pandemiebedingt eingestellt werden. Sämtliche geplanten Übernachtungen im MvW-Haus wurden ebenfalls ab März 2020 abgesagt. Auch unser aktueller Fremdsprachenassistent musste das Haus Ende Februar verlassen.

MvW-Haus

Unser Gästehaus fördert die Begegnung mit ausländischen Praktikanten in Lüdinghausen und eröffnet die Möglichkeit zu Austauschprogrammen. Es unterstützt damit intensiv das Bemühen der Schule, Auslandsaufenthalte für die eigenen Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Durch die langjährige erfolgreiche Austauscharbeit gelingt es der Schule immer besser, Voll-Förderungen für ihre Schüler zu erreichen. Die direkte Schüler-Förderung durch die Stiftung ist deshalb im Augenblick nicht notwendig. Die begrenzten Mittel der Stiftung werden auf das Marianne-von-Weizsäcker-Haus konzentriert.

Die Räume sind derzeit in einem guten Zustand. Die Zeit des Leerstands ist für den Neuanstrich des Flurs genutzt worden. Auf Grund der nach wie vor schwierigen Verhältnisse am Kapitalmarkt und der weggebrochenen Einnahmen aus den Übernachtungen werden allerdings auch in Zukunft die Mittel für Ersatzbeschaffungen nicht mehr aus den Erträgen erwirtschaftet werden können, sondern nur noch über zusätzliche Spenden realisiert werden können.

Förderarbeit der Stiftung

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterstützung des MvW-Hauses. Es werden aber auch schulische internationale Aktivitäten wie zum Beispiel das Europafest der Schule oder aber Erkundungsreisen einzelner Bildungsgänge, die nicht durch das Programm Erasmus+ gefördert werden, unterstützt.

Finanzen

Kapitalerhaltungsrechnung

Bei der Gründung am 2. November 2006 betrug das Stiftungsvermögen 108.500,-- €, am 31.Dezember 2020 = 154.878 €.

Der nominale Kapitalerhalt ist offensichtlich erfüllt. Auch der reale Kapitalerhalt - unter Berücksichtigung des Geldwertverlusten in diesem Zeitraum - ist gegeben.

Es war aber seit 2018 nicht mehr möglich den Wertverlust, den das augenblickliche Stiftungsvermögen (2020) von 154.878 € durch die Inflation erfährt, durch entsprechende Kapitalerhöhungen auszugleichen.


Geschäftsbericht 2019

2019 war ein gutes Jahr für die Stiftung. Zum einen konnte durch gute Kapitalanlagen ein Teil der Verluste aus 2018 wieder aufgefangen werden, zum anderen waren die Räume des Marianne-von-Weizsäcker-Hauses so gut wie ausgelastet und brachten entsprechende Mieteinnahmen ein.

MvW-Haus

Unser Gästehaus fördert die Begegnung mit ausländischen Praktikanten in Lüdinghausen und eröffnet die Möglichkeit zu Austauschprogrammen. Es unterstützt damit intensiv das Bemühen der Schule, Auslandsaufenthalte für die eigenen Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Durch die langjährige erfolgreiche Austauscharbeit gelingt es der Schule immer besser, Voll-Förderungen für ihre Schüler zu erreichen. Die direkte Schüler-Förderung durch die Stiftung ist deshalb im Augenblick nicht notwendig. Die begrenzten Mittel der Stiftung werden auf das Marianne-von-Weizsäcker-Haus konzentriert.

Der Betrieb des Gästehauses war deshalb auch im Jahr 2019 die wichtigste Aufgabe der Stiftung. Der alltägliche Betrieb ist dabei nur durch das starke ehrenamtliche Engagement der Lehrerinnen und Lehrer des RvW-Berufskollegs möglich.

Die Räume sind derzeit in einem guten Zustand. Auf Grund der nach wie vor schwierigen Verhältnisse am Kapitalmarkt werden allerdings auch in Zukunft die Mittel für Ersatzbeschaffungen nicht mehr aus den Erträgen erwirtschaftet werden können, sondern nur noch über zusätzliche Spenden realisiert werden können.

Die Auslastung des Gästehauses war im Jahr 2019 gut. Die Gäste kamen diesmal sowohl aus Schweden als auch den Niederlanden und Großbritannien. Kurzfristig waren auch Polen zu Gast.

Die Folgen des Brexit werden möglicherweise geringer ausfallen als erwartet, da die europäischen Programme zum Teil in Internationalisierungsprogramme umgewandelt worden sind, die den Briten eine Teilnahme weiterhin ermöglichen.

Förderarbeit der Stiftung

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterstützung des MvW-Hauses. Es werden aber auch schulische internationale Aktivitäten wie zum Beispiel das Europafest der Schule oder aber Erkundungsreisen einzelner Bildungsgänge (hier: Fachschule für Heilerziehungspflege) nach Schweden gefördert.

Finanzen

Das Stiftungskapital wurde ausgewogen und breit angelegt. Die Zinserträge sind allerdings weiter rückläufig und erreichen im Jahr 2019 zwar deutlich mehr als noch im Jahre 2018, 2.604 EUR. Wir bleiben damit weiterhin auf Spenden und Übernachtungseinnahmen angewiesen, um unsere Ziele erfüllen zu können!

Die notwendig werdenden Neuanlagen sind nur noch zu deutlich ungünstigeren Bedingungen möglich. Um das Anlagerisiko möglichst gering zu halten, wurden kleinere Anlagebeträge weiter gestreut.

Dank einer sehr guten Auslastung des Marianne-von-Weizsäcker-Hauses sowie zahlreicher Einzelspenden war die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stiftung im Jahr 2019 aber jederzeit gegeben. Es konnte für das Jahr 2019 sogar ein Überschuss erwirtschaftet werden. Geplant ist hier für das kommende Jahr eine Aufstockung des Stiftungskapitals.

Die Fördermaßnahmen konnten planmäßig durchgeführt werden. Auslandsprojekte wurden mit einer Summe von 1.000 EUR gefördert. Da es dem EU-Teams der Schule gelungen ist, weitere Fördergelder und Förderprogramme für die Schule zu sichern, wird die Förderung von Begegnungsprojekten zukünftig geringer ausfallen, da diese von verschiedenen EU-Initiativen gefördert werden.

Hier geht es zum Finanzbericht 2019


Hier geht es zu den älteren Geschäftsberichten.

Unsere Konten:

Sparkasse Westmünsterland, Kto.Nr. 35 005 982, BLZ 401 545 30

Volksbank Lüdinghausen-Olfen eG, Kto.Nr. 44 888 400, BLZ 401 645 28