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Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung sind von jedem Auszubildenden zum Fachlageristen sowohl eine Zwischen- als auch eine Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen.

Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des 2.Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung umfasst sowohl die Bearbeitung schriftlicher Aufgabenstellungen aus den Bereichen „Prozesse der Lagerlogistik“, „rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag“  und“ Wirtschafts- und Sozialkunde“  sowie einem  praktischen Prüfungsteil.

Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden im Mai und im November eines jeden Jahres bundesweit einheitlich statt; die praktischen Prüfungen werden üblicherweise einige Wochen später von den Prüfungsausschüssen der zuständigen Industrie- und Handelskammer terminiert. Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis durch die jeweilige Kammer, das die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bescheinigt (Berufsabschluss).

Zuständig für die Organisation der Zwischenprüfung und der Berufsabschlussprüfung unserer Schülerinnen und Schüler ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer Münster.

Unabhängig vom Bestehen der Berufsabschlussprüfung (Kammer-Prüfung) erhalten alle Auszubildenden zum Fachlageristen, die die Berufsschule besuchen, am Ende des zweiten Schul-/Ausbildungsjahres ein Berufsschulabschlusszeugnis. Voraussetzung dafür ist, dass ihre schulischen Leistungen den Anforderungen entsprechen, d. h. alle Unterrichtsfächer mindestens ein  "ausreichend" aufweisen  oder nur ein Unterrichtsfach mit "mangelhaft" bewertet wurde. Mit der Erteilung des Berufsschulabschlusses endet die Berufsschulpflicht.

Schülerinnen und Schüler, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben und deren Ausbildungsverhältnis verlängert wurde, sind weiterhin berechtigt, bis zur Wiederholung der Prüfung am Unterricht des berufsbezogenen Bereichs teilzunehmen.

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